
Das Studium an der Humboldt-Universit?t ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es k?nnen aber Umst?nde eintreten, die Sie daran hindern, das volle Studienprogramm zu absolvieren. Dann k?nnen Sie eine Teilzeitimmatrikulation w?hlen, d.h. pro Semester weniger Lehrveranstaltungen besuchen und damit den Vollzeitstudiengang zeitlich strecken. Sollten Sie berufsbegleitende Studieng?nge oder Fernstudieng?nge suchen, also ein Studium, dass Sie abends, am Wochenende oder flexibel von zu Hause aus absolvieren k?nnen, empfiehlt sich www.hochschulkompass.de zur Recherche.
Teilzeit-Studium beantragen
Antrag auf Wechsel in das Teilzeitstudium | Application for part-time studies - Stand: 18.01.2024
H?ufig gestellte Fragen
Grunds?tzlich kann an der Humboldt-Universit?t jeder Studiengang in Teilzeit studiert werden. Bitte achten Sie jedoch auf folgende Ausnahmen:
- Studieng?nge, deren Studienordnung ein Teilzeitstudium ausdrücklich ausschlie?t. Das betrifft einige Masterstudieng?nge. Bei allen Studieng?ngen, die zu einem ersten Abschluss führen (Bachelor, Diplom, Staatsexamen), ist an der HU eine Teilzeitimmatrikulation m?glich. Ebenso beim Lehramtsmaster (Master of Education), wobei zuvor die Studienfachberatungen konsultiert werden sollen.
- Beim Doppelstudium und Promotionsstudium ist das Teilzeitstudium ausgeschlossen.
W?hrend einer Teilzeitimmatrikulation absolvieren Sie pro Semester weniger Lehrveranstaltungen/Prüfungen und strecken damit Ihr Studium zeitlich. Die im Teilzeitstudium absolvierten Studienzeiten werden entsprechend dem antragsgem??en Anteil auf die Regelstudienzeit angerechnet. Die Studien- und Prüfungsordnungen für Ihren Studiengang sind in vollem Umfang gültig.
Teilzeitstudierende haben an der Universit?t denselben Status wie Vollzeitstudierende. Auch Gebühren und Beitr?ge sind in voller H?he zu entrichten.
Den Antrag (s. o.), ein Studium in Teilzeitform zu absolvieren, stellen Sie beim Immatrikulationsbüro.
- Sie sollten vorher eventuelle Auswirkungen kl?ren auf Bereiche, die au?erhalb der Universit?t liegen und auf Leistungen, die von au?eruniversit?ren Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Gemeint sind z.B. BAf?G, Stipendien, Waisen- bzw. Halbwaisenrente, Kindergeld, Krankenversicherung, Steuerangelegenheiten, Wohnberechtigung in Studentenwohnheimen, Aufenthaltserlaubnis etc.
- Wenden Sie sich zur Kl?rung ggf. an die dafür zust?ndigen Stellen.
- Viele Studieng?nge beginnen an der HU im Wintersemester. So kann es vorkommen, dass Lehrveranstaltungen nur einmal im Jahr angeboten werden. Zudem empfehlen viele F?cher einen bestimmten Studienverlauf, der aus fachlichen Gründen m?glichst eingehalten werden soll. Die Humboldt-Universit?t bemüht sich, die besonderen Bedürfnisse der Teilzeitimmatrikulierten in der Studienorganisation zu berücksichtigen. Sie kann aber kein zus?tzliches Lehrangebot zur Verfügung stellen.
- Bitte kl?ren Sie am besten vor Ihrer Entscheidung mit der zust?ndigen Studienfachberatung, wie Sie Ihr Studium unter Ihren ganz konkreten pers?nlichen Bedingungen gestalten k?nnen.