Berufungsverfahren

Wir sind bestrebt, in qualit?tsgeleiteten, transparenten und zügigen Verfahren auch künftig herausragende Wissenschaftler*innen für die Humboldt-Universit?t zu Berlin gewinnen zu k?nnen. Wie genau ein Berufungsverfahren an der Humboldt-Universit?t abl?uft, erfahren Sie auf dieser Seite.

Von der Ausschreibung bis zur Ruferteilungsbitte

Nach Freigabe der Besetzung durch die Gremien der Humboldt-Universit?t zu Berlin wird die Professur in der Regel international ausgeschrieben und in den Stellenausschreibungen der HUB ver?ffentlicht.

Wir freuen uns, dass eine unserer ver?ffentlichten Stellenanzeigen Ihr Interesse geweckt hat und Sie sich für eine Karriere an der Humboldt-Universit?t interessieren. Bitte richten Sie Ihre vollst?ndigen und aussagekr?ftigen Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist an die in der Ausschreibung angegebene Einrichtung. Sie werden zeitnah eine Eingangsbest?tigung erhalten.

Die Berufungskommission, die vom Fakult?tsrat bzw. Rat des Zentralinstituts eingesetzt wird, bereitet im Rahmen eines Berufungsverfahrens die Entscheidung für die Besetzung einer Professur vor.

Auf Grundlage formaler Einstellungsvoraussetzungen und fachlicher Kriterien werden einige Bewerber*innen zum Probevortrag eingeladen. Die Einladung zum Hearing erhalten Sie in der Regel 3 Wochen vor dem geplanten Termin. Eine zus?tzliche Lehrprobe (optional, wird bei Bedarf durch die Berufungskommission angesetzt) erm?glicht die Prüfung aller Bewerber*innen zum selben Thema und kann so eine bessere Vergleichbarkeit herstellen.

Das Hearing ist ein zentrales Element Ihrer Bewerbung und dient als wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Berufungskommission zur Erstellung der Berufungsliste. Es enth?lt grunds?tzlich folgende Elemente:

  • Vortrag zu einem wissenschaftlichen Thema Ihres Fachgebietes
  • Gelegenheit zur ?ffentlichen Diskussion (universit?tsintern)
  • optional: Lehrprobe (hier nehmen in der Regel Studierende teil)
  • Gespr?ch mit den Mitgliedern der Berufungskommission

Die*der Vorsitzende der Berufungskommission bzw. die zust?ndige Einrichtung informiert Sie über den genauen einzelfallbezogenen Ablauf.

Im Anschluss an die Probevortr?ge erstellt die Berufungskommission eine Liste ohne Reihung der Bewerber*innen. Für Bewerber*innen in der engeren Auswahl werden externe Gutachten eingeholt, um den Blick von au?en zu st?rken und zus?tzliche Objektivit?t zu gew?hrleisten.

Aufgrund der gesammelten 金贝棋牌 (z.B. fachliche Eignung, Passf?higkeit innerhalb des Forschungsgebietes, Lehrkompetenz) über die Bewerber*innen wird eine Berufungsliste durch die Berufungskommission erstellt.

Nach Beschluss der finalen Berufungsliste durch den erweiterten Fakult?tsrat erfolgt die erste ausführliche, formelle Prüfung des Verfahrens durch das Referat für Strukturentwicklungsplanung und Berufungsangelegenheiten (IX D). Im Listengespr?ch gibt die Pr?sidentin die Berufungsliste zur Beschlussfassung im Akademischen Senat frei, welcher anschlie?end entscheidet. Die zweite Aktenprüfung erfolgt durch die Senatskanzlei.

Beide Prüfungsschritte nehmen erfahrungsgem?? einige Zeit in Anspruch.

Nach Zustimmung der universit?tsinternen Gremien zur Berufungsliste wird diese mit der Bitte um Ruferteilung an den*die Senator*in gesandt.

Bitte beachten Sie, dass bis zur endgültigen Ruferteilung einige Zeit vergehen kann.

Von der Ruferteilung bis zur Rufannahme

Nach Ruferteilung durch den*die Senator*in beginnen die Berufungsverhandlungen, sobald Sie gegenüber dem*der Pr?sident*in der Humboldt-Universit?t Ihre grunds?tzliche Bereitschaft zur Annahme des Rufes erkl?rt haben.

Die grunds?tzliche Annahme des Rufes kann unter dem Vorbehalt des positiven Verhandlungsergebnisses erfolgen.

Die Humboldt-Universit?t ist stets bestrebt, mit den Bewerbern*innen im Rahmen der Berufungsverhandlungen eine offene Kommunikationskultur zu pflegen. Damit für beide Seiten ein optimales Verhandlungsergebnis erzielt werden kann, ist eine umfassende Vorbereitung besonders wichtig.

Terminvereinbarung

Für die folgende Berufungsverhandlung vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, um alle Verantwortlichen zusammenzubringen. Die Verhandlung findet in der Regel circa 6 Wochen nach Ruferteilung statt.

Erforderliche Unterlagen

Zur Vorbereitung ben?tigt der*die für Sie zust?ndige Sachbearbeiter*in folgende Unterlagen:

  • Das Konzeptpapier zu Forschung und Lehre enth?lt 金贝棋牌 zur inhaltlichen Ausgestaltung sowie zur personellen, s?chlichen und r?umlichen Ausstattung der Professur. Bitte führen Sie hier auch alle weiteren Punkte auf, die verhandelt werden sollen und Ihre positive Entscheidungsfindung erleichtern. Mit m?glichst konkreten Angaben helfen Sie uns, Ihre Bedürfnisse und Anforderungen kennenzulernen. Das Konzeptpapier sollte mit der aufnehmenden Einrichtung abgestimmt sein.
  • Mit dem Besoldungsschreiben teilen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellungen mit. Bitte übermitteln Sie uns auch den letzten Ihnen zur Verfügung stehenden Gehaltsnachweis Ihrer derzeitigen hauptberuflichen Besch?ftigung.

Weiterer Kl?rungsbedarf

Sollte es Nachfragen zu bestimmten Punkten Ihres Konzeptpapiers oder ?hnlichem geben, wird sich der*die zust?ndige Sachbearbeiter*in direkt an Sie wenden. Natürlich steht er*sie Ihnen bei Fragen oder Problemen bezüglich des Verfahrens zur Verfügung.

Sollten noch Fragen offenbleiben, teilen Sie uns diese bitte vorab mit. So k?nnen sich alle Beteiligten darauf vorbereiten und ggf. zum Verhandlungstermin L?sungsvorschl?ge vorstellen.

Unserer Universit?t ist es besonders wichtig, Berufungsverhandlungen mit Bewerbern*innen konstruktiv, fair und zügig in einem angenehmen Verhandlungsklima durchzuführen.

W?hrend der Verhandlung werden die Vertreter*innen des Pr?sidiums mit Ihnen alle wesentlichen Punkte Ihres Konzeptpapiers durchgehen und Fragen kl?ren.

Die vertrauliche Verhandlung über Ihre pers?nlichen Bezüge führen Sie nur mit Mitgliedern des Pr?sidiums. Die Personal- und Sachausstattung wird zus?tzlich mit Mitgliedern des Dekanats verhandelt.

Im Nachgang erhalten Sie zwei voneinander getrennte Angebote auf Grundlage der w?hrend des Verhandlungstermins gemachten Zusagen:

  • Das Verhandlungsergebnis über die personelle, s?chliche, r?umliche oder sonstige Ausgestaltung Ihrer Professur wird schriftlich im Ausstattungsangebot fixiert.
  • Das Ergebnis der Verhandlungen über Ihre pers?nlichen Bezüge resultiert in einem schriftlichen Gehaltsangebot. Es enth?lt die genaue zahlenm??ige Aufschlüsselung der zugesagten Bezüge (Grundgehalt und Leistungsbezüge).

In der Regel haben Sie sechs Wochen Zeit, um über die Annahme des Rufes unter den angebotenen Gegebenheiten zu entscheiden. Wenn gewünscht, werden diese Dokumente bereits vorab per E-Mail an Sie versandt.

Wir hoffen, dass Ihnen die get?tigten Zusagen zu einer positiven Entscheidung verhelfen konnten und Sie sich für eine Karriere an der Humboldt-Universit?t zu Berlin entscheiden. 

Gern nehmen wir Ihre Rufannahme vorab auch digital entgegen. Verwenden Sie hierfür bitte folgende Empf?nger*innen:

praesidentin@hu-berlin.de
vph.sekretariat@uv.hu-berlin.de
cc: berufungen@hu-berlin.de

Ihre schriftliche und eigenh?ndig unterzeichnete Rufannahme richten Sie bitte an:

Humboldt-Universit?t zu Berlin
Die Pr?sidentin
Prof. Dr. Julia von Blumenthal
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Der*die zust?ndige Sachbearbeiter*in leitet nun die Ernennung (Verbeamtung) bzw. den Vertragsabschluss bei der Personalabteilung der Humboldt-Universit?t zu Berlin ein. 

Zur Ernennung zum*zur Universit?tsprofessor*in ist die Vorlage folgender Unterlagen zwingend erforderlich:

  1. Amtliches Gesundheitszeugnis
  2. Polizeiliches Führungszeugnis

Liegen diese Unterlagen vor, wird Ihnen die Ernennungsurkunde überreicht und Sie treten Ihren Dienst zu dem in der Berufungsverhandlung vereinbarten Datum an. 

Mit der Ernennung gelten für Sie die entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen des Landes Berlin sowie des Berliner Hochschulgesetzes.

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Referat Strukturentwicklungsplanung und Berufungsangelegenheiten
Ziegelstr. 13c
10117 Berlin
E-Mail: berufungen@hu-berlin.de

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