Grundgehalt
Das Grundgehalt als Mindestbezug ist ruhegehaltf?hig und nimmt an den allgemeinen Besoldungsanpassungen teil (Dynamisierung). Das monatliche Grundgehalt betr?gt nach der in Berlin geltenden Besoldungstabelle (Stand 1.2.2025):
- Besoldungsgruppe W1: 5.432,93 Euro
- Besoldungsgruppe W2: 7.088,87 Euro
- Besoldungsgruppe W3: 8.086,42 Euro
Berufungs-Leistungsbezüge
Berufungs-Leistungsbezüge k?nnen befristet und/oder unbefristet sowie als Einmalzahlung gew?hrt werden. Der Leistungsbezug, der unbefristet gew?hrt wird, ist nach dem Bezug von mindestens zwei Jahren bis zur H?he von 40 Prozent des jeweiligen Grundgehalts ruhegehaltf?hig und nimmt an künftigen Besoldungsanpassungen teil.
Die H?he des Leistungsbezugs ist Teil der Gehaltsverhandlungen und richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien:
- Qualifikation der betreffenden Person
- Bewerberlage und Arbeitsmarktsituation in dem entsprechenden Fach
- vorliegenden Evaluationsergebnissen
- H?he der bisherigen Bezüge aus der hauptberuflichen T?tigkeit
- ggf. zu berücksichtigende Konkurrenzangebote
Nach Dienstantritt sind Berufungs-Leistungsbezüge nur durch einen externen Ruf und die Aufnahme von Bleibeverhandlungen neu zu verhandeln.
Funktionsleistungsbezüge
Für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung k?nnen Professoren*innen Funktionsleistungsbezüge gew?hrt werden. Dies kann beispielsweise die ?bernahme eines Amts im Dekanat sein oder die Leitung einer au?eruniversit?ren Forschungseinrichtung. Die Funktionsleistungsbezüge werden nur für die Dauer der Wahrnehmung der betreffenden Funktion gew?hrt. Sie sind in der Regel nicht ruhegehaltf?hig. ?ber die derzeitige H?he der Funktionsleistungsbezüge k?nnen Sie sich in der Richtlinie der Pr?sidentin zur Vergabe von Funktionsleistungsbezügen in der W-Besoldung informieren (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 15/2024).
Besondere Leistungsbezüge
Das derzeit in Berlin geltende Besoldungsrecht sieht die M?glichkeit der Gew?hrung von Leistungsbezügen für besondere Leistungen, die über dem Durchschnitt liegen und in der Regel über mehrere Jahre erbracht wurden, in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung oder Nachwuchsf?rderung, vor. Die Leistungsbezüge werden auf Antrag der Professoren*innen vergeben. Die Antr?ge werden durch Gutachterkommissionen bewertet und der*dem Pr?sidentin*en zur Entscheidung vorgelegt.
Die genauen Regelungen sind in der Satzung zur Vergabe besonderer Leistungsbezüge in der W-Besoldung festgelegt (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 24/2024).
Familienzuschlag
Der Familienzuschlag ist Bestandteil der Besoldung bei Beamten*innen und richtet sich nach den Familienverh?ltnissen.
Er betr?gt nach dem derzeit in Berlin geltenden Stand (1.2.2025):
| Familienzuschlag | Summe |
|---|---|
| 1. Kind | 142,44 Euro |
| 2. Kind | 142,44 Euro |
| 3. Kind | 819,76 Euro |
| 4. Kind und weitere Kinder | 678,99 Euro |
Zu berücksichtigen ist, ob die Kinder familienzuschlagsberechtigt sind (in Abh?ngigkeit von Alter und Wohnort). Genauere Auskunft gibt Ihnen hierzu die Personalstelle.
J?hrliche Sonderzahlung
In Berlin wird mit den laufenden Bezügen für den Monat Dezember bei Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen eine Sonderzahlung in H?he von 900 Euro gezahlt. Dieser erh?ht sich für jedes anspruchsberechtigte Kind um 50,00 Euro. Genauere 金贝棋牌 erhalten Sie bei der Personalstelle.
Ruhegehaltf?higkeit
Das Grundgehalt ist in vollem Umfang und die Berufungsleistungsbezüge, sofern sie unbefristet bew?hrt werden, in der Regel bis zu 40% der H?he des Grundgehaltes ruhegehaltf?hig. Die H?he des Ruhegehalts ist abh?ngig von
- der H?he der ruhegehaltf?higen Dienstbezüge sowie
- der ruhegehaltf?higen Dienstzeit.
Ebenso ruhegehaltf?hig ist die Jahressonderzahlung.
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