Zugangsberechtigung durch Aus- oder Fortbildung
Kein Abi, dafür aber eine Ausbildung oder Fortbildung? Dann k?nnten Sie unter Umst?nden auf Grundlage einer "beruflichen Qualifikation" an der HU studieren, sofern Sie keine sonstige Zugangsberechtigung für eine Universit?t haben (§ 14 ZSP-HU). Berufserfahrung ist dafür nicht n?tig.
Voraussetzungen (nach §11 Berliner Hochschulgesetz)
Beachten Sie: Bei einigen F?chern sind für alle Bewerber*innen zus?tzlich fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen (siehe Studienangebot), z. B. bei Sportwissenschaft und einigen Fremdsprachen.
Freie Wahl des Studienfachs haben diejenigen, die
- eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbarer bundes- oder landesrechtlicher Regelungen bestanden haben.
Hierunter fallen z.B. die Meisterprüfung, die Weiterbildungsabschlüsse als 金贝棋牌swirt*in HWK, geprüfte*r Wirtschaftsfachwirt*in, Industriefachwirt*in oder Handelsfachwirt*in.
oder - eine Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des § 34 des Schulgesetzes oder eine vergleichbare Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben.
Hierunter fallen z. B. Fachschulabschlüsse als staatlich geprüfte*r Techniker*in, staatlich geprüfte*r 金贝棋牌swirt*in oder Europabetriebswirt*in, staatlich geprüfte*r Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in.
oder - eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation für den nautischen oder technischen Schiffsdienst erworben haben
oder - eine der unter Nummer 1 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation auf Grund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungs- oder Weiterbildungsma?nahme für Berufe im Medizinalfachwesen, in der Altenpflege und im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder p?dagogischen Bereich erworben haben (gem?? der Liste der Fortbildungsabschlüsse (PDF), deren Inhaber*innen auf Grundlage des Kultusministerkonferenzbeschlusses eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung haben).
Eine fachgebundene Wahl des Studiengangs haben diejenigen, die in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ?hnlichen Beruf eine mindestens zweij?hrige Berufsausbildung abgeschlossen haben, die durch Bundes- oder Landesrecht geregelt ist. Für welche Studienf?cher die fachliche N?he je nach Berufsausbildung gegeben ist, prüfen Sie in esra – dem Studienorientierungstool der HU.
Die hinreichende fachliche N?he muss zum gewünschten Kernfach (Kombinationsbachelor mit und ohne Lehramtsoption) oder Monofach (Monobachelorstudiengang bzw. Staatsprüfung) bestehen. Die Wahl des Zweitfaches in einem Kombinationsbachelor ist also frei. Wenn Sie Bildung an Grundschulen studieren m?chten, ist die fachliche N?he nur zu einem der drei Studienf?cher erforderlich. Beachten Sie, dass bei einigen F?chern zus?tzlich fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen sind (siehe Studienangebot).
Wer eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweij?hrige Berufsausbildung abgeschlossen hat, aber eine Studienrichtung anstrebt, die mit der Ausbildung nicht verwandt ist, muss zuerst eine Zugangsprüfung bestehen. Mit Bestehen der Prüfung wird die Studierf?higkeit für den gewünschten Studiengang nachgewiesen und die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten fachfremden Studiengang erlangt.
金贝棋牌 zur Zugangsprüfung
Die Zugangsprüfung wird am gemeinsamen Studienkolleg der Freien Universit?t (FU) und Humboldt-Universit?t zu Berlin (HU), am Standort der FU, abgelegt. Die Prüfung erfolgt immer in zwei F?chern, die dem jeweiligen Kern- bzw. Monofach bzw. dem Studiengang Grundschulp?dagogik zugeordnet sind (gem?? Tabelle über die Prüfungsf?cher der Zugangsprüfung).
Für die Prüfungsf?cher finden einige Monate vor dem Prüfungstermin Vorbereitungskurse statt, sofern genügend Anmeldungen eingehen. Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen ist nicht verpflichtend für das Ablegen der Zugangsprüfung. 金贝棋牌 und Termine finden Sie auf der Internetseite der FU.
Zur Anmeldung sowohl für die Zugangsprüfung als auch die Vorbereitungskurse kontaktieren Sie bitte das Zulassungsbüro über das 金贝棋牌formular. Geben Sie im Betreff grunds?tzlich "Studieren ohne Abitur" an und nennen Sie bei Ihrer Erstanfrage auch Ihren Studiengangswunsch. Sie erhalten anschlie?end ein Antragsformular sowie zus?tzliche 金贝棋牌, welche Unterlagen ben?tigt werden. Um an der Zugangsprüfung teilnehmen zu k?nnen, müssen Sie beim Zulassungsbüro die Anmeldung beantragen. Die Antragsfrist l?uft von Mitte M?rz bis Mitte Mai (siehe Fristen).
Ein bereits begonnenes Studium fortsetzen k?nnen diejenigen, die
- mindestens ein einj?hriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert und
- die Zulassung für das aktuelle Studium aufgrund einer beruflichen Qualifikation erworben haben (und nicht aufgrund eines Fachabiturs).
Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Studium in einem ?hnlichen Studiengang an der HU fortgesetzt werden (s. Hochschulwechsel: Bewerbung auf ein h?heres Fachsemester).
M?chten Sie hingegen einen anderen Studiengang beginnen, gelten die Zugangsvoraussetzungen wie oben beschrieben (Abs. 1, 2 oder 3).
Hinweis: Die Regelungen für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Eine ?bersicht bietet u.a. der QualifizierungsCheck des Centrums für 金贝棋牌ntwicklung.
Für das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 11 BerlHG ist es ohne Bedeutung, ob die erforderliche berufliche Qualifikation im Inland oder im Ausland erworben wurde. Es muss eine Qualifikation nachgewiesen werden kann, die den in Absatz 1, Absatz 2 oder 3 genannten Anforderungen entspricht (d. h. eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung vorliegt).
金贝棋牌 zum Thema Anerkennung, insbesondere zu vergleichbaren deutschen Abschlüssen, Anerkennungsverfahren und den zust?ndigen Stellen finden Sie hier:
Wo in Deutschland kann ich mit meiner Qualifikation studieren?
Auf der Website des Online-Studienführers für beruflich Qualifizierte k?nnen sie im Check prüfen, in welchen Bundesl?ndern Sie studieren k?nnen.
H?ufig gestellte Fragen zum Studium ohne Abitur
Sie bewerben sich über das Online-Bewerbungsportal innerhalb der Bewerbungsfristen für beruflich Qualifizierte auf Grundlage Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung. Dort müssen Sie sich in einem ersten Schritt registrieren, im zweiten Schritt k?nnen Sie Ihre Bewerbung für den gewünschten Studiengang anlegen.
Als beruflich Qualifizierte*r ohne Abitur w?hlen Sie bei der Angabe der Hochschulzugangsberechtigung die Option "Studieren ohne Abitur" aus. Darüber hinaus müssen Sie angeben, zu welcher Fallgruppe des § 11 BerlHG Sie geh?ren, ob Sie also die Voraussetzungen für eine allgemeine (Absatz 1) oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung ohne (Absatz 2) oder mit Zugangsprüfung (Absatz 3) erfüllen, ob Sie einen Hochschulwechsel anstreben (Absatz 4) oder ob Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland absolviert haben (Absatz 5).
Die in der Bewerbung geforderten Unterlagen müssen bestenfalls direkt hochgeladen werden, nur ausnahmsweise gibt es die M?glichkeit von Nachreichungen bis zum Ende der Ausschlussfrist. Ihre abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung / Weiterbildung / Fachschulausbildung weisen Sie über das Prüfungszeugnis nach. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist als Nachweis nicht ausreichend.
Für einige Studieng?nge gibt es besondere Zugangsvoraussetzungen (siehe Studienangebot). Hierzu z?hlen u. a. Sportwissenschaft und einige Fremdsprachen. Die besonderen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. Infos zu den Nachweisen werden Ihnen im Online-Bewerbungsportal angezeigt.
Sie k?nnen sich bei mehreren Universit?ten und 金贝棋牌n gleichzeitig bewerben. Innerhalb eines Bewerbungszeitraums k?nnen Sie an der Humboldt-Universit?t zu Berlin je eine Bewerbung für einen Studiengang mit sowie ohne NC einreichen, sofern Ihre Zugangsberechtigung fachgebunden ist (vgl. § 21 Abs. 2 Satz 7 ZSP-HU).
Andernfalls (d.h. bei allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung nach §11 Abs. 1 BerlHG) k?nnen Sie bis zu drei Bewerbungen für Studieng?nge mit NC innerhalb eines Bewerbungszeitraums an der HU stellen. Davon kann maximal einer zum h?heren Fachsemester sein, falls Sie bereits ausreichend anrechenbare Studienleistungen vorweisen k?nnen. Zus?tzlich k?nnen Sie einen Antrag auf einen Studiengang ohne NC stellen.
Für beruflich Qualifizierte ist eine Quote von 8% pro Studiengang reserviert. Ihre Chancen h?ngen davon ab, wie viele Studienpl?tze für den gewünschten Studiengang zur Verfügung stehen und wie viele Bewerber*innen sich in dem jeweiligen Bewerbungszeitraum darauf bewerben. Sie konkurrieren nur innerhalb Ihrer Quote, also mit anderen beruflich Qualifizierten.
Falls genug Pl?tze zur Verfügung stehen, bekommen alle einen Studienplatz, die sich frist- und formgerecht beworben haben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Gehen mehr Bewerbungen ein als es Pl?tze gibt, wird innerhalb der Quote eine Rangliste nach der Note Ihres Berufsabschlusses erstellt (nicht Wartesemester).
In der NC-Tabelle k?nnen Sie nachsehen, wie viele Studienpl?tze im letzten Auswahlverfahren für beruflich Qualifizierte in den jeweiligen Studienf?chern zur Verfügung standen und wie viele Bewerber*innen einen Platz bekommen haben.
In Berlin berechtigt die Fachhochschulreife ("Fachabi") nur zum Studium an Fach-/金贝棋牌n, nicht an Universit?ten. Hier finden Sie einen ?berblick über die Regelungen in allen Bundesl?ndern zum Studium ohne Abitur.
Haben Sie zus?tzlich einen Ausbildungsabschluss (oder eine andere berufliche Qualifikation nach §11 BerlHG), k?nnen Sie mit diesem auch an Universit?ten studieren.
Wenn Sie bereits eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) besitzen oder bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Bewerbung immer darauf stützen (§10 BerlHG).
Es k?nnen sich nur jene auf Grundlage der beruflichen Qualifikation nach § 11 BerlHG bewerben (und in die entsprechende Quote kommen), die über keine sonstige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
Die Zugangsprüfung k?nnen Sie einmal pro Jahr in zwei F?chern ablegen, die dem gewünschten Kern- bzw. Monofach zugeordnet sind; wenn Sie Lehramt an Grundschulen studieren m?chten, werden Sie ebenfalls nur in zwei F?chern geprüft (gem?? Tabelle über die Prüfungsf?cher der Zugangsprüfung).
Sollten Sie eine der beiden Prüfungsf?cher nicht bestehen, k?nnen Sie die Prüfung für dieses eine Fach im folgenden Jahr noch einmal ablegen.
Um an der Zugangsprüfung am Studienkolleg teilnehmen zu k?nnen, melden Sie sich beim Zulassungsbüro der HU an, wie im obigen Abschnitt zu §11 Abs. 3 BerlHG beschrieben.
Wenn Sie bereits ein Studium an einer 金贝棋牌 innerhalb des Europ?ischen Wirtschaftsraums abgeschlossen haben, nehmen Sie nicht an der Quote für beruflich Qualifizierte teil, sondern an der Zweitstudienquote von 4% (BerlHG §10). In diesem Fall stellt Ihr Studienabschluss (meist Bachelor-Abschluss) Ihre Hochschulzugangsberechtigung dar.
Haben Sie hingegen noch keinen Studienabschluss, sondern nur eine gewisse Zeit lang studiert, k?nnen Sie sich wie oben beschrieben nach §11 BerlHG bewerben. Sofern es sich bei Ihnen um einen Hochschulwechsel nach Absatz 4 handelt, Sie also Ihren bisherigen Studiengang beibehalten m?chten und genügend Studienleistungen nachweisen, bewerben Sie sich zum h?heren Fachsemester. Nach der Immatrikulation k?nnen Sie sich Ihre bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen; dafür ist die Anrechnungsstelle des jeweiligen Fachs zust?ndig. M?chten Sie stattdessen einen neuen Studiengang beginnen, gelten die Zugangsvoraussetzungen wie unter Absatz 1, 2 oder 3 beschrieben und Sie beginnen zum 1. Fachsemester.
Auf der Website der Allgemeinen Studienberatung und -information finden Sie eine Auflistung unterschiedlicher Finanzierungsm?glichkeiten.
Beraten kann Sie diesbezüglich die Beratung Finanzierung & Soziales des studierendenWERKs. Manchmal gibt es die M?glichkeit des eltern- und altersunabh?ngigen BAf?G.
Eine Auflistung weiterer Finanzierungs- und Stipendienangebote finden Sie im Online-Studienführer für alle beruflich Qualifizierten.
Ja, das ist m?glich. Wenn Sie nebenbei erwerbst?tig sein m?chten oder auch famili?re Verpflichtungen haben, k?nnen Sie gegebenenfalls ein Teilzeitstudium beantragen.
Kl?ren Sie gern vor Ihrer Entscheidung mit der zust?ndigen Studienfachberatung, wie Sie Ihr Studium unter Ihren pers?nlichen Bedingungen gestalten k?nnen.