
Die Humboldt-Universit?t zu Berlin pflegt internationale Forschungskooperationen und ist Wirkst?tte internationaler Wissenschaftler*innen. Die damit verbundene Teilnahme am Au?enwirtschaftsverkehr durch die Aus- und Einfuhr von Wissenschaftsgütern ergibt die Verpflichtung zur Einhaltung der dafür geltenden Gesetze und Vorschriften. Das betrifft etwa die - gemeinsame - Nutzung oder Entwicklung wissenschaftlicher Ger?tschaften, Materialien oder Software, aber auch den Transfer von geistigem Gut, wie Technologien, Know-How oder wissenschaftliche Dienstleistungen.
Forschung in Einklang mit rechtlichen Vorgaben des Exportkontrollrechts
Die Humboldt-Universit?t m?chte sicherstellen, dass Forschung und wissenschaftlicher Austausch im Einklang mit ihren eigenen Leitlinien und ethischen Grunds?tzen erfolgt. Die Humboldt-Universit?t tr?gt mit ihrer Forschung und Lehre zum Erhalt und zur Verbesserung menschlicher Lebens- und Umweltbedingungen bei. Sie setzt sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt mit den m?glichen Folgen einer Nutzung ihrer Forschungsergebnisse auseinander. Die Verantwortung für die Folgen einer Nutzung ihrer Forschungsergebnisse nimmt die Humboldt-Universit?t sehr ernst.
Das gesetzliche Exportkontrollsystem baut auf der Freiheit des Au?enwirtschaftsverkehrs auf und schr?nkt diesen in ausgew?hlten – sicherheitsrelevanten – Bereichen ein. Freiheit und Schranken erfordern die eigenverantwortliche Beachtung jedes Teilnehmers. Für die HU ist deshalb wichtig, sich im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt mit den m?glichen Folgen einer Nutzung ihrer Forschungsergebnisse auseinanderzusetzen. Die Verantwortung für die Folgen einer Nutzung ihrer Forschungsergebnisse nimmt die Humboldt-Universit?t sehr ernst.
Das gesetzliche Exportkontrollsystem baut auf der Freiheit des Au?enwirtschaftsverkehrs auf und schr?nkt diesen in ausgew?hlten – sicherheitsrelevanten – Bereichen ein. Freiheit und Schranken erfordern die eigenverantwortliche Beachtung jedes Teilnehmenden.
Zweck der Schranken des Exportkontrollrechts
Zweck der Schranken in der deutschen und europ?ischen Exportkontrolle sind im Kern die Verhinderung von
- Verbreitung (Proliferation) von Massenvernichtungswaffen,
- unkontrollierter Weitergabe von konventionellen Rüstungsgütern,
- Terrorismus, Repression oder Menschenrechtsverletzungen im Ausland durch sensible Güter.
Auch zivile Güter, die den Zweck der Schranken unterlaufen oder unterlaufen k?nnten (sog. Dual-Use-Güter), und in bestimmten F?llen der Wissensaustausch (sog. ?technische Unterstützung“) unterliegen den Regelungen der Exportkontrolle.
Verst??e k?nnen zu pers?nlichen strafrechtlichen Konsequenzen wie Geld- und/oder Freiheitsstrafen für die handelnden und institutionell verantwortlichen Personen führen.
Beratung und Genehmigungsverfahren
Um ihre Mitglieder und sich selbst vor diesen Konsequenzen zu bewahren, hat die Humboldt-Universit?t ein Team zusammengestellt, das einerseits Beratung und die Kl?rung von Zweifelsf?llen anbietet und andererseits HU-Mitglieder in Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt.
Ob ein Projekt der Exportkontrolle unterf?llt, also au?enwirtschaftsrechtlich relevant ist oder nicht, h?ngt in erster Linie davon ab, ob ein au?enrechtlich sensibles Gut Gegenstand des Projekts selbst ist oder im Rahmen des Projektes verwendet wird. In zweiter Linie kann die Verbreitung von Wissen, das für die Verwendung von gelisteten Gütern wichtig ist, au?enwirtschaftsrechtlich relevant sein. Im Zweifel ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem Projekt zu befassen und ggf. eine Genehmigung einzuholen. Erste 金贝棋牌 sowie die zugrundeliegenden Rechtsakte - einerseits das deutsche Au?enwirtschaftsgesetz und die Au?enwirtschaftsverordnung (AWG und AWV) andererseits das europ?ische Au?enwirtschaftsrecht (hier insbesondere die sog. Dual-Use-Verordnung) - erhalten Sie auf der Webseite des BAFA.