
Unser Miteinander
Unsere Mitarbeiter*innen sind uns wichtig. Deswegen bemühen wir uns, unseren Besch?ftigten bestm?gliche Arbeitsbedingungen zu bieten. Hierbei spielt ein gutes Arbeitsklima eine wesentliche Rolle. Diesen Grundsatz haben wir in unserer Dienstvereinbarung zum respektvollem Miteinander festgehalten, sodass jegliche Formen von Diskriminierung, Mobbing, Stalking und Gewalt keinen Platz bei uns finden.
Flexible Arbeitsmodelle
An der HU gilt eine Kernarbeitszeit von montags bis donnerstags zwischen 9 und 15 Uhr sowie freitags zwischen 9 und 13 Uhr. Au?erhalb dieser Kernarbeitszeit haben Sie die M?glichkeit, Beginn und Ende Ihres Arbeitstages innerhalb der Rahmenzeit (montags bis freitags von 06:00 bis 19:30 Uhr) selbst zu bestimmen soweit universit?re Abl?ufe (Sprechstunden, Lehrbetrieb etc.) diese Flexibilit?t nicht einschr?nken.
Arbeiten von Zuhause oder von einem anderem Ort au?erhalb der Universit?t? Dies ist bei uns durch eine Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten geregelt. Durch diese kann der Anteil an mobiler Arbeit und der Arbeit in Pr?senz sehr flexibel gestaltet werden. Dies k?nnen Sie entsprechend Ihrer Aufgaben mit Vorgesetzen und Mitarbeitenden abstimmen. Als Regelfall gilt bei uns eine Verteilung von Pr?senz zu mobiler Arbeit von 60 Prozent zu 40 Prozent , davon abweichende Modelle sind aber individuell oder bereichsweise m?glich.
Bei uns haben Sie die M?glichkeit, im Laufe eines Kalenderjahres einen unbezahlten Sonderurlaub von bis zu vier Wochen in Anspruch zu nehmen, sofern dienstliche oder betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. W?hrend des Sonderurlaubs wird das Entgelt beziehungsweise werden die Dienstbezüge weitergezahlt und am Ende des Jahres mit dem Entgelt beziehungsweise den Dienstbezügen der Monate November und Dezember unter Heranziehung der Jahressonderzahlung (?Weihnachtsgeld“) verrechnet.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Sie müssen Beruf und Familie unter einen Hut bringen? Die HU unterstützt Sie dabei mit Angeboten bei der Kinderbetreuung, flexiblen und/oder reduzierten Arbeitszeiten, Beratung zu Mutterschutz, Elternzeit und einer familiengerechten Infrastruktur wie Familienzimmern.
In unserer eigenen Kindertagesst?tte ?Die Lupe“ kümmern sich 15 Erzieher*innen um rund 90 Kinder im Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt. Das Angebot und die ?ffnungszeiten der Kita orientieren sich an den Bedürfnissen der Studierenden und Besch?ftigten und tragen dabei wesentlich zum Ziel der Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf bei.
Bei HU-金贝棋牌, bei denen die regul?re Kinderbetreuung nicht greift, bieten wir Eltern einen kostenlosen Betreuungsservice. Dieser findet meist in den R?umen der Universit?t statt und wird durch qualifiziertes Betreuungspersonal unseres Kooperationspartners KidsMobil erm?glicht.
Manchmal erfordern besondere famili?re Umst?nde wie die Pflege von Angeh?rigen oder die Betreuung minderj?hriger Kinder eine zeitweise Reduzierung der Arbeitszeit. Dies ist bei uns m?glich, sofern dienstliche oder betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen.
HU-Besch?ftigte k?nnen bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, auch zeitlich versetzt. Einen Anteil bis zu 24 Monaten dieser Elternzeit k?nnen Sie bis zum 8. Lebensjahr Ihres Kindes nutzen. Elternteilzeit ist bei uns ebenfalls m?glich. Diese k?nnen Sie unter Bezug des Elterngelds bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Wochenstunden (bei Kindern, die nach dem 1. September 2021 geboren wurden, sind es 32 Wochenstunden) nutzen.
Der gesetzlich geregelte Mutterschutz gilt mit einer Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit darf der Arbeitgeber die Schwangere in keinem Fall besch?ftigen. Darüber hinaus gelten auch folgende Ma?nahmen zum Mutterschutz: der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, ein besonderer Schutz vor Kündigung sowie die Sicherung des Einkommens w?hrend des Besch?ftigungsverbots.
Die gesetzlich geregelten Kinderkrankentage umfassen bis zu 15 Arbeitstage pro Elternteil. Alleinerziehenden stehen 30 Arbeitstage zur Verfügung. Bei mehreren Kindern k?nnen Eltern in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, beziehungsweise 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden, beanspruchen. Seit 2024 besteht der unbegrenzte Anspruch auf Kinderkrankengeld, sollte das Kind station?r behandelt werden.
Unsere Gesundheitsleistungen
Unser Anliegen ist es, dass Sie motiviert arbeiten k?nnen, ohne dabei Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden aus den Augen zu verlieren. Wir m?chten Sie darin unterstützen, Ihre gesundheitlichen Ressourcen zu st?rken und Belastungen an Ihrem Arbeitsplatz zu minimieren. Das betrifft nicht nur die sportliche Bet?tigung, die wir durch Angebote wie Business Yoga unterstützen, sondern auch Kurse zu St?rkung Ihrer Gesundheitskompetenzen, Vorsorgeuntersuchungen und andere medizinische Angebote wie beispielsweise Impfungen.
Vorsorge und Zusatzleistungen
Wir unterstützen einen nachhaltigen Arbeitsweg und Mobilit?t unserer Mitarbeiter*innen, indem wir diesen einen Zuschuss für ihr Deutschlandticket oder ein Firmenticket für den Bereich Berlin AB zahlen. Das jeweilige Ticket-Abo ist monatlich kündbar. Auch ein Wechsel zwischen den Ticketmodellen ist m?glich.
Mit verm?genswirksamen Leistungen unterstützt die HU Sie bei der Verbesserung Ihrer finanziellen Situation. Sie k?nnen einen Teil Ihres Nettogehalts angeben, der Einbehalten und von der HU auf ein Sparkonto überwiesen werden soll. Die HU stockt diesen Anteil ihrerseits mit bis zu 6,65 Euro bei Vollzeitbesch?ftigten und 13,29 Euro bei Auszubildenden auf.
Wenn Sie als Tarifbesch?ftigte*r nach Tarif der Landes (TV-L) an der HU angestellt sind, sind Sie als Teil des ?ffentlichen Dienstes in der Versorgungsanstalt des Bundes und der L?nder (VBL) pflichtzusatzversichert. Die Leistungen der VBL umfassen unter anderem lebenslange zus?tzliche Rente im Alter, Absicherung der Hinterbliebenen, Erwerbsminderungsrente, soziale Komponenten bei Mutterschutzzeiten, Elternzeit und Erwerbsminderung.
Die HU bietet ihren Tarifbesch?ftigten einen weiteren Baustein der Altersvorsorge: die Entgeltumwandlung. Tarifbesch?ftigte k?nnen hierbei einen Teil Ihres Gehalts in eine freiwillige Altersvorsorge einzahlen. Der Betrag des Arbeitnehmenden wird mit bis zu 15 Prozent durch die HU bezuschusst.
Langj?hrige Kolleg*innen sch?tzen wir und honorieren ihr betriebliches Engagement mit Einmalzahlungen. Diese betragen bei Tarifbesch?ftigten bei einem Dienstjubil?um von 25 Jahren 350 Euro und bei 40 Jahren 500 Euro. Beim 25- und 40-j?hrigen Dienstjubil?um erh?lt der*die Jubilar*in einen zus?tzlichen Urlaubstag. Beamt*innen erhalten nach 25 Dienstjahren 350 Euro und nach 40 Dienstjahren 450 Euro als Jubil?umszuwendung.