Sprechstunde
Tel.: (+49) 30 2093 70330
Montag: 09:00 - 11:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 11:00 Uhr
Sollten wir im Gespr?ch mit weiteren Studierenden sein und Ihren Anruf aus diesem Grund nicht entgegennehmen k?nnen, schildern Sie uns bitte Ihr Anliegen ¨¹ber das ½ð±´ÆåÅÆformular, gerne kommen wir auf Sie zur¨¹ck.
Die wichtigsten Infos rund um das Immatrikulieren
Wichtige Tools zum Studienbeginn
Weitere Fragen und Antworten
Studierende m¨¹ssen jede ?nderung ihrer bei der Einschreibung erfassten pers?nlichen Daten unverz¨¹glich melden. Dies betrifft vor allem die ?nderung der Adresse oder des Namens, um sicherzustellen, dass wichtige offizielle Dokumente Sie erreichen.
Aktualisierung der Adressangaben
Bitte nutzen Sie daf¨¹r den Self-Service ¨¹ber Ihren Studierenden-Account im AGNES-Portal. Nach Anmeldung mit Ihrem studentischen HU-Account k?nnen Sie ¨¹ber den Tab ?Adresse ?ndern¡° im Men¨¹ links unter dem Punkt ?Verwaltung¡° Ihre Angaben aktualisieren.
Zur Best?tigung dieser ?nderung ben?tigen Sie eine g¨¹ltige TAN. Sollten Sie noch keine TAN-Liste erhalten oder Ihre Liste verloren haben, folgen Sie bitte in AGNES unter dem Men¨¹punkt ?TAN-Verwaltung¡° den Hinweisen. Die TAN-Liste ben?tigen Sie unter anderem auch f¨¹r die An- und Abmeldung von Pr¨¹fungen.
Internationale Programmstudierende (z.B. Austauschstudierende im Rahmen des ERASMUS-Programms) wenden Sie sich bitte via E-Mail an das Team des Welcome-Centre der HU Berlin.
?nderung des Nachnamens, Vornamens bzw. Personenstandes
Wenn Sie eine amtliche ?nderung Ihres Nachnamens (z.B. aufgrund von Heirat bzw. Verpartnerung, Adoption, Scheidung sowie Personenstands?nderung) oder eine notwendige Korrektur veranlassen m?chten, rufen Sie das ½ð±´ÆåÅÆformular auf und w?hlen Sie bei ?Thema Ihrer Anfrage¡° den Eintrag ??nderung Vorname, Nachname, Nationalit?t¡° aus. Teilen Sie mit, dass eine Aktualisierung bzw. Korrektur Ihres Nachnamens vorgenommen werden soll. F¨¹gen Sie Ihrer Nachricht die digitale Kopie eines geeigneten Nachweises bei (z.B. Heiratsurkunde, Personalausweis, Gerichtsbeschluss etc.).
Bitte beachten Sie, dass Ihr alter Studierendenausweis (nachfolgend: Campus-Card) durch die ?nderung seine G¨¹ltigkeit verliert. Nach erfolgter ?nderung wird Ihnen automatisch im AGNES-Portal unter dem Men¨¹punkt ?Studierendenausweis¡° ein QR-Code f¨¹r eine neue Campus-Card zur Verf¨¹gung gestellt. Bitte werfen Sie sie nach Validierung der neuen Campus-Card die alte Campus-Card in den Briefkasten des Studierenden-Service-Centers (SSC) im Hauptgeb?ude ein.
Ab Datum der Freigabe der ?nderung wird der ge?nderte Name auf allen Bescheinigungen und in den von der HU Berlin ausgestellten Dokumenten, einschlie?lich der Campus-Card, in allen elektronischen Systemen sowie der hochschulinternen Kommunikation verwendet.
M?chten Sie eine ?nderung Ihrer E-Mail-Adresse bzw. Ihres studentischen HU-Accounts vornehmen, wenden Sie sich bitte im Anschluss an die Anpassung an die Benutzerberatung des CMS.
Falls Sie bereits exmatrikuliert sind und schon Ihre Abschlussdokumente erhalten haben, k?nnen Sie eine Neuausfertigung der Abschlussdokumente beantragen (ab dem 01.11.2024 durch Vorlage der ?nderungsurkunde des Standesamtes (teilweise abweichende Bescheidbezeichnungen der zust?ndigen Beh?rde) auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) bzw. bis zum 31.10.2024 ausschlie?lich durch Vorlage eines gerichtlichen Beschlusses gem. ¡ì¡ì 1, 8 Transsexuellengesetz (TSG)). Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen und den erforderlichen Nachweisen per E-Mail an das Referat Pr¨¹fungsservice, um die weiteren Schritte in die Wege zu leiten. Es ist nicht erforderlich, das f¨¹r die Neuausfertigung zust?ndige Pr¨¹fungsb¨¹ro separat zu informieren. Die Geb¨¹hren der Neuausfertigung betragen f¨¹r Zeugnis und Urkunde, Diploma Supplement und Leistungsspiegel max. 96,86 €. Die neuen amtlichen Abschlussdokumente werden ohne Anrede mit den durch die entsprechenden Nachweise (?nderungsurkunde des Standesamtes, Gerichtsbeschluss etc.) belegten Namen ausgestellt. Die Vorlage eines Erg?nzungsausweises der Deutschen Gesellschaft f¨¹r Transidentit?t und Intersexualit?t (DGTI) e.V. gen¨¹gt f¨¹r diesen Vorgang nicht.
Wir sind bestrebt, insbesondere die ?nderung des Personenstands respektvoll und vertraulich umzusetzen, um unangenehme Situationen und Missverst?ndnisse zu vermeiden. Sollte dies nicht in jedem Einzelfall gelingen, insbesondere in bereits ausgestellten Dokumenten und nicht angeschlossenen Systemen, bitten wir um einen Hinweis an die Leitung des Referates Studierendenservice.
Eintragung des selbstgew?hlten bzw. gelebten Vornamens
Zur F?rderung der Geschlechtergerechtigkeit von inter*, trans* und nicht-bin?ren Studierenden besteht an der HU Berlin die M?glichkeit, einen Vornamen zu verwenden, der von Ihrem amtlichen Vornamen abweicht. Ihr selbstgew?hlter Vorname wird in der Datenbank eingetragen, sodass in angeschlossenen internen Systemen (innerhalb der Lehrveranstaltungsverwaltung des AGNES-Portals (nicht in der Pr¨¹fungsverwaltung bzw. auf Dokumenten mit Au?enwirkung wie z.B. Zeugnissen), dem Lehr- und Lernmanagementsystems Moodle sowie dem Videokonferenzdienst ZoomX), Ihr selbstgew?hlter Vorname erscheinen kann. Andere HU-Dienste, die Sie eventuell verwenden, m¨¹ssen auf Anfrage manuell angepasst werden. Die Benutzerberatung des CMS gibt Ihnen dazu gerne im Einzelnen Auskunft und ist Ihnen behilflich.
Teilen Sie Ihr Anliegen ¨¹ber das ½ð±´ÆåÅÆformular mit, w?hlen Sie bei ?Thema Ihrer Anfrage¡° den Eintrag ??nderung Vorname, Nachname, Nationalit?t¡° aus. Als Nachweis ist lediglich eine digitale Kopie des Erg?nzungsausweises der Deutschen Gesellschaft f¨¹r Transidentit?t und Intersexualit?t (DGTI) e.V. beizuf¨¹gen (Vorder- und R¨¹ckseite).
Nachdem die Eintragung des selbstgew?hlten Vornamens erfolgt ist, bekommen Sie auf Wunsch einen QR Code, damit Sie sich einen neuen Campus-Card erstellen k?nnen. Eine Anleitung, wie Sie eine neue Campus-Card erstellen, finden Sie auf dieser Webseite. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bisher genutzte Campus-Card mit dem amtlichen Namen ung¨¹ltig wird. Daher bitten wir Sie, die alte Campus-Card nach dem Erstellen und Aktivieren der neuen Campus-Card in den Briefkasten des Studierenden-Service-Centers einzuwerfen.
Sollten Sie die Zahlfunktion des Studierendenwerks nutzen, lassen Sie Ihr Guthaben zuvor auf die neue Karte ¨¹bertragen. Geben Sie auch bei der Universit?tsbibliothek an, dass Sie eine neue Karte erhalten haben, damit die Funktionen der UB ¨¹bertragen werden k?nnen.
Im Studierendenportal AGNES k?nnen Sie im Self-Service Bescheinigungen wie die Studien- und Immatrikulationsbescheinigung sowohl mit Ihrem amtlichen wie auch dem selbst gew?hlten Namen downloaden.
Angleichung des Geschlechtseintrags
Sie k?nnen den hinterlegten Geschlechtseintrag angleichen lassen. Es kann zwischen den Optionen weiblich, m?nnlich, divers und kein Eintrag gew?hlt werden. Rufen Sie das ½ð±´ÆåÅÆformular auf und w?hlen Sie bei ?Thema Ihrer Anfrage¡° den Eintrag ??nderung Vorname, Nachname, Nationalit?t¡° aus. Veranlassen Sie eine Angleichung des Geschlechtseintrags und f¨¹gen Sie die digitale Kopie eines entsprechenden Nachweises, z.B. Personalausweis oder Geburtsurkunde, bei.
Genereller Hinweis: In Dokumenten und Benachrichtigungen, die von der Studienabteilung der HU Berlin versandt werden, werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet. Mit dieser Ma?nahme streben wir eine gleichberechtigte Teilhabe der vielf?ltigen Geschlechtsidentit?ten im Universit?tsalltag an. Der Eintrag selbst besitzt keine Au?enwirkung, weil alle hochschulinternen Systeme geschlechtsneutral gestaltet sind. Dennoch sollen die Studierenden im Hochschulalltag nach M?glichkeit gem?? ihrer gelebten Identit?t angesprochen werden. Das Leitbild der HU Berlin sowie Hinweise auf Beratungs- und Unterst¨¹tzungsangebote finden Sie auf der Homepage des Zentrums Chancengerechtigkeit.
?nderung der Angaben zur Nationalit?t
Rufen Sie das ½ð±´ÆåÅÆformular auf und w?hlen Sie bei ?Thema Ihrer Anfrage¡° den Eintrag ??nderung Vorname, Nachname, Nationalit?t¡° aus. Teilen Sie mit, dass eine Aktualisierung bzw. eine Erg?nzung einer zweiten Staatsb¨¹rgerschaft vorgenommen werden soll und f¨¹gen Sie Ihrem Antrag die digitale Kopie eines geeigneten Nachweises bei (z.B. Pass).
Studentinnen erhalten ab dem 1. Januar 2018 f¨¹r die Zeit der Schwangerschaft, direkt nach der Geburt und f¨¹r die Stillzeit nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen besonderen Schutz vor Belastungen im Studienverlauf.
Regelungen im Mutterschutz
Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch f¨¹r Studentinnen und Praktikantinnen (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018). Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit von Schwangeren, stillenden M¨¹ttern und ihrer Kinder am Ausbildungs- und Studienplatz w?hrend der Schwangerschaft, nach der Geburt und w?hrend des ersten Jahres Stillzeit zu sch¨¹tzen. Zugleich soll es Studentinnen erm?glichen, in dieser Zeit ihr Studium ohne gesundheitliche Gef?hrdung weiterzuf¨¹hren. Hierf¨¹r ist eine Meldung der Schwangerschaft erforderlich.
Au?erdem ist die Humboldt-Universit?t zu Berlin verpflichtet, das Bestehen einer Schwangerschaft der zust?ndigen Aufsichtsbeh?rde unverz¨¹glich mitzuteilen. Auch vor diesem Hintergrund ist eine umgehende Meldung der Schwangerschaft notwendig.
Verfahrensablauf
Meldung der Schwangerschaft
Damit die Universit?t den gesundheitlichen Schutz der Studentinnen und ihrer Kinder gew?hrleisten kann, teilen Sie ihre Schwangerschaft bitte der Studienabteilung, Referat Studierendenservice mit, sobald Sie ihnen bekannt geworden ist (siehe unten, ½ð±´ÆåÅÆ).
Der Mitteilung ist ein Nachweis ¨¹ber den voraussichtlichen Entbindungstermin beizuf¨¹gen (z. B. Kopie aus dem Mutterpass).
Gef?hrdungsbeurteilung
Schwangere Studentinnen werden von ihren Studienverpflichtungen grunds?tzlich freigestellt ¨C sechs Wochen vor der Geburt und acht (bzw. zw?lf) Wochen nach der Geburt Ihres Kindes sowie vor und nach diesen Zeitr?umen bei T?tigkeiten, die eine unverantwortbare Gef?hrdung f¨¹r das Leben von Mutter und Kind darstellen. Hierf¨¹r wird eine Gef?hrdungsbeurteilung erstellt.
Im Zuge der Gef?hrdungsbeurteilung wird gekl?rt, welche T?tigkeiten bzw. Pr¨¹fungen und Lehrveranstaltungen w?hrend der Schwangerschaft und Stillzeit ausgef¨¹hrt bzw. absolviert werden d¨¹rfen und welche nicht. F¨¹r jede schwangere Studentin muss eine Gef?hrdungsbeurteilung erstellt werden, mit deren Hilfe abgesch?tzt wird, wie sie ihr Studium auch in der Schwangerschaft fortsetzen kann. Die Gef?hrdungsbeurteilung erfolgt im Rahmen eines Beratungsgespr?ches mit der zust?ndigen Studienfachberatung (siehe unten, ½ð±´ÆåÅÆ) und beinhaltet eine Pr¨¹fung des individuellen Studienverlaufs sowie ggf. dessen Anpassung. Den Fragebogen zur Gef?hrdungsbeurteilung finden Sie am Ende der Seite; Sie k?nnen ihn direkt herunterladen und mit zu Ihrem Gespr?ch mit der Studienfachberatung nehmen.
Meldung an das LAGetSi
Die Studienabteilung, Referat Studierendenservice leitet nach der Anzeige der Schwangerschaft und Durchf¨¹hrung der Gef?hrdungsbeurteilung die Daten an das Landesamt f¨¹r Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) weiter.
Mitteilung der Entbindung
Nach der Entbindung teilen Sie der Studienabteilung, Referat Studierendenservice den tats?chlichen Entbindungstermin und ggf. die Stillzeit mit (siehe unten, ½ð±´ÆåÅÆ). Sofern es erforderlich ist, kann der Studienverlauf erneut angepasst werden, z. B. f¨¹r das Folgesemester.
Weiterstudieren: Flexibilit?t im Mutterschutz
Studentinnen k?nnen sowohl vor als auch nach der Geburt auf ihren Mutterschutz verzichten, soweit dies ihrem gesundheitlichen Schutz und dem des Kindes nicht entgegensteht. Dies kann, muss jedoch nicht den gesamten Zeitraum der gesetzlichen Schutzfristen betreffen. Die Studentin kann auch w?hrend der Schutzfristen auf den Mutterschutz verzichten, z. B. um an Lehrveranstaltungen und Pr¨¹fungen teilnehmen, und sie kann den Verzicht jederzeit mit Wirkung f¨¹r die Zukunft zur¨¹cknehmen. Hierf¨¹r ist eine schriftliche Mitteilung an die Studienabteilung, Referat Studierendenservice (siehe unten, ½ð±´ÆåÅÆ) notwendig. Nur in F?llen, in denen im Rahmen der Gef?hrdungsbeurteilung eine unverantwortbare Gef?hrdung f¨¹r die schwangere oder stillende Studentin oder ihr Kind festgestellt wird, ist die Absolvierung von Pr¨¹fungen bzw. Lehrveranstaltungen ausgeschlossen.
½ð±´ÆåÅÆ und Formular
- Die Meldung der Schwangerschaft, Fragen zur Gef?hrdungsbeurteilung und das Ergebnis der Gef?hrdungsbeurteilung sind an MuSchutzStud? Bitte f¨¹gen Sie an dieser Stelle ein @ ein ?hu-berlin? Bitte f¨¹gen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ?de oder postalisch an die Humboldt-Universit?t zu Berlin, Studienabteilung, Referat Studierendenservice, Mutterschutz, - vertraulich -, Unter den Linden 6, 10099 Berlin zu richten.
- Falls Sie allgemeine Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und Schwangerschaft bzw. Stillzeit haben, k?nnen Sie ¨¹ber die E-Mail-Adresse MuSchutzStud? Bitte f¨¹gen Sie an dieser Stelle ein @ ein ?hu-berlin? Bitte f¨¹gen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ?de auch einen Gespr?chstermin vereinbaren.
- Fragebogen zur Gef?hrdungsbeurteilung (pdf)
- ?bersicht der Studienfachberatungen
- Bei Beratungsbedarf k?nnen Studentinnen sich an das Familienb¨¹ro unter familienservice? Bitte f¨¹gen Sie an dieser Stelle ein @ ein ?uv.hu-berlin? Bitte f¨¹gen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ?de wenden.
- Lehramtsstudierende sollten auch die ½ð±´ÆåÅÆ der Professional School of Education (PSE) zum Mutterschutz, insbesondere zum Impfschutz im Praxissemester, beachten.
- Auf dem Campus der Humboldt-Universit?t befinden sich mehrere Eltern-Kind-Zimmer, die Studentinnen mit ihren Kindern nutzen k?nnen.
Studienverlaufsbescheinigung; V0510; Bescheinigung f¨¹r Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung ¨¹ber Zeiten des Hochschulbesuchs; Waisenrente; R0616; Bescheinigung zur Pr¨¹fung des Waisenrentenanspruchs; R5460; Pr¨¹fung des Waisenrentenanspruchs bei Hochschulausbildung; Gem?? ¡ì 58 Abs. 1 Punkt 4 Anrechnungszeiten (SGB VI) k?nnen Besuchszeiten an einer ½ð±´ÆåÅÆ dem gesetzlichen Rentenanspruch angerechnet werden (siehe auch: Studium z?hlt f¨¹r die Rente).
Nachweis mittels Exmatrikulationsbescheinigung
Studierende der Humboldt-Universit?t zu Berlin (nachfolgend: HU Berlin) erhalten im Rahmen ihrer Exmatrikulation eine Exmatrikulationsbescheinigung. Bestandteil dieser Exmatrikulationsbescheinigung ist ein Nachweis ¨¹ber den Immatrikulationszeitraum ("Besuchszeit"), spezifisch ausgestellt f¨¹r den Zweck des Nachweises Ihrer hiesigen Immatrikulationsdauer bei dem f¨¹r Sie zust?ndigen Rentenversicherungstr?ger.
Wenn Sie Ihren Immatrikulationszeitraum an der HU Berlin bei Ihrem Rentenversicherungstr?ger nachweisen m?chten, legen Sie dort bitte die Ihnen von der HU Berlin ausgestellte Exmatrikulationsbescheinigung vor.
Nachweis mittels Studienverlaufsbescheinigung
Sollten Sie ¨¹ber keine Exmatrikulationsbeschenigung verf¨¹gen, kann zum Zwecke des Nachweises Ihres Immatrikulationszeitraumes an der HU Berlin f¨¹r die Anrechnung von Studienzeiten (idR. kurzfristig) eine sog. Studienverlaufsbeschenigung erstellt werden, die Ihren vollst?ndigen Immatrikulationszeitraum an der HU Berlin inkl. Studienbeginn, -verlauf und -ende durch Exmatrikulation ausweist.
Diese Studienverlaufsbescheinigung kann ausschlie?lich auf dem Postweg zur Verf¨¹gung gestellt werden. Sofern Sie diese Bescheinigung ben?tigen, nutzen Sie bitte das nachfolgend verlinkte ½ð±´ÆåÅÆformular: https://hu.berlin/kontakt ("Thema Ihrer Anfrage -> Bescheinigung Rentenversicherung") und geben dabei Ihre aktuelle Postanschrift mit an.
Nachweis mittels Rentenformular V0510
Wenn Sie von dem f¨¹r Sie zust?ndigen Rentenversicherungstr?ger ein Formular zur Bearbeitung durch die ½ð±´ÆåÅÆ erhalten haben (z.B. Formular V0510 "Bescheinigung f¨¹r Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung ¨¹ber Zeiten des Schulbesuchs, Fachschulbesuchs, Fachhochschulbesuchs oder Hochschulbesuchs" der Deutschen Rentenversicherung (DRV)) senden Sie uns das Formular zur weiteren Bearbeitung bitte zu.
Nutzen Sie daf¨¹r bitte die nachfolgende Postanschrift:
Humboldt-Universit?t zu Berlin
Referat Studierendenservice
Unter den Linden 6
10099 Berlin
oder das ½ð±´ÆåÅÆformular: https://hu.berlin/kontakt ("Thema Ihrer Anfrage -> Bescheinigung Rentenversicherung") in dem Sie das Formular als PDF/Scan mitsamt Ihrer Anfrage hochladen und uns damit zur weiteren Bearbeitung zur Verf¨¹gung stellen konnten.
Die Zusendung des von der HU Berlin abschlie?end bearbeiteten Formulars erfolgt dabei ausschlie?lich auf dem Postweg, eine Zusendung via E-Mail ist nicht m?glich.
Die Bearbeitungsdauer eines h?ndisch auszustellenden Formulars ist abh?ngig von den abgefragten bzw. von der HU Berlin zu best?tigenden Information im Abgleich mit den uns direkt im Verwaltungssystem vorliegenden Daten. IdR. erfolgt die Ausstellung und postalische Zusendung des bearbeiteten Formulars V0510 innerhalb von 2 Wochen.
Sofern Ihr Immatrikulationszeitraum allerdings nicht im Verwaltungssystem nachvollziehbar ist (gemeinhin Immatrikulationszeitr?ume vor den Jahren 1991/1992), kann die Bearbeitung oftmals nur unter Zuhilfenahme archivierter Aktenbest?nde vorgenommen werden. Daraufhin verl?ngert sich die Bearbeitungsdauer auf gew?hnlich 4-6 Wochen.
Halbwaisenrente/Waisenrente
Gem?? ¡ì 48 Abs. 4 Punkt 2 a) Waisenrente (SGB VI) k?nnen Schulausbildung oder Berufsausbildung Grundlage eines Anspruchs auf Halbwaisen- bzw. Waisenrente sein.
Nachweis mittels Rentenformular R0616 oder R5460
Wenn Sie als aktuell an der Humboldt-Universit?t zu Berlin (nachfolgend: HU Berlin) immatrikulierte Studierende von dem f¨¹r Sie zust?ndigen Rentenversicherungstr?ger ein Formular zur Bearbeitung durch die ½ð±´ÆåÅÆ erhalten haben (z.B. Formular R0616 "Fragebogen / Bescheinigung zur Pr¨¹fung des Waisenrentenanspruchs" oder R5460 "Pr¨¹fung des Waisenrentenanspruchs bei Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung", jeweils von der Deutschen Rentenversicherung (DRV)) senden Sie uns das Formular zur weiteren Bearbeitung bitte zu.
Nutzen Sie daf¨¹r bitte die nachfolgende Postanschrift:
Humboldt-Universit?t zu Berlin
Referat Studierendenservice
Unter den Linden 6
10099 Berlin
oder das ½ð±´ÆåÅÆformular https://hu.berlin/kontakt ("Thema Ihrer Anfrage -> Bescheinigung Rentenversicherung") in dem Sie das Ihnen zur Verg¨¹gung gestellte Formular als PDF/Scan mitsamt Ihrer Anfrage hochladen und uns damit zur weiteren Bearbeitung zur Verf¨¹gung stellen konnten. Die Zusendung des von der HU Berlin abschlie?end bearbeiteten Formulars erfolgt daraufhin ausschlie?lich auf dem Postweg an die uns von Ihnen im Rahmen Ihrer aktuellen Immatrikulation vorliegenden Postanschrift, eine Zusendung via E-Mail ist nicht m?glich. Die Bearbeitungsdauer betr?gt idR. 1-2 Wochen.