VA:Internationale wissenschaftliche Veranstaltung in Berlin am 30.10.15: Intellectual Property on Plants: Patents, Plant Variety Rights and Alternative Approaches

Auf einen Blick

Laufzeit
10/2015  – 10/2015
F?rderung durch

DFG sonstige Programme DFG sonstige Programme

Projektbeschreibung

Die Patentierbarkeit von innovativen Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen ist heute Gegenstand einer kontroversen gesellschaftlichen Debatte. W?hrend Pflanzenzüchter*innen, Biotechnologie- und Agrarchemieunternehmen einen m?glichst weitgehenden Schutz ihrer Investitionen wünschen, dr?ngen Landwirte, Umweltschutzverb?nde und andere Nichtregierungsorganisationen auf eine Begrenzung der Monopolisierung von Pflanzen. In Europa sind die Grenzen der Patentierbarkeit von Pflanzen im Europ?ischen Patentübereinkommen festgeschrieben. Dort hei?t es in Art. 53 lit.b), dass Patente nicht erteilt werden für ?Pflanzensorten sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen. Dies gilt allerdings nicht für mikrobiologische Verfahren und die mithilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse.“ ?hnliche Regelungen enthalten die Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen und die nationalen Umsetzungsvorschriften. Der auf den ersten Blick klare Wortlaut der Bestimmungen führt bei modernen Methoden der Pflanzenzüchtung, insbesondere beim Einsatz von Genanalyseverfahren und den verschiedenen Techniken der Genver?nderung von Pflanzen, zu schwierigen Abgrenzungsfragen, die schlussendlich von den Beschwerdekammern des Europ?ischen Patentamts (EPA) und den Gerichten zu entscheiden sind. Für das gegenw?rtig beim EPA anh?ngige Verfahren zur Frage der Patentierbarkeit von Brokkoli- und Tomatenpflanzen interessiert sich eine breite ?ffentlichkeit, nicht zuletzt wegen der regelm??igen Demonstrationen von Patentgegner*innen. Dabei wird oft übersehen, dass die Züchter*innen innovativer Pflanzen auch bei einer Versagung von Patenten Rechtsschutz für ihre Leistungen erhalten k?nnen, wenn sie ein Sortenschutzrecht (Plant Variety Right) anmelden. Der Sortenschutz bietet ein speziell auf den Schutz neuer Pflanzensorten zugeschnittenes Immaterialgüterrecht, das in seinen Wirkungen allerdings hinter dem Patentschutz zurückbleibt. Biotechnologie- und Agrarchemieunternehmen bevorzugen deswegen das Patentrecht und versuchen, durch geschickte Formulierungen von Patentansprüchen die Grenzen des Patentrechts auszuweiten. Die Abgrenzung von Patent- und Sortenschutz nach dem deutschen und europ?ischen Recht war Gegenstand einer vom Antragsteller im Jahr 2013 an der Leibniz Universit?t Hannover veranstalteten deutschsprachigen Konferenz, deren Beitr?ge 2014 in einem Sammelband erschienen sind. Die jetzt geplante Konferenz m?chte zu einer Internationalisierung und Verbreiterung der rechtswissenschaftlichen Diskussion beitragen und setzt andere Schwerpunkte. Die Veranstaltung verfolgt drei Ziele: 1. Für den Rechtsvergleich ist die Situation in den USA von besonderem Interesse. Das US-Recht kennt kein eigenst?ndiges Sortenschutzrecht. Züchtern bleibt nur das Patentrecht, um Rechtsschutz für innovative Pflanzen zu erhalten. Das US-Patentrecht ist deswegen weniger restriktiv, wenn es um die Erteilung von Patenten auf Pflanzen geht. US-Biotechnologie- und Agrarchemieunternehmen sind es dadurch gewohnt, Forschung, Entwicklung und Vertrieb auf der Grundlage von Patenten zu organisieren. Dies pr?gt auch die Erwartungshaltung gegenüber dem europ?ischen Recht und den europ?ischen Patent?mtern, von denen eine vergleichbare Erteilungspraxis eingefordert wird. Die Konferenz verfolgt das Ziel, einen transatlantischen Dialog anzusto?en, um das Verst?ndnis für die rechtlichen Ausgangspositionen zu verbessern. 2. Auf internationaler Ebene wird gegenw?rtig vor allem um eine gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen gerungen. Die Europ?ische Union hat im April 2014 die Verordnung Nr. 511/2014 über Ma?nahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya verabschiedet, welche neuartige Pflichten für Pflanzenzüchter mit sich bringt. Ziel der Verordnung ist es, die Ursprungsstaaten genetischer Ressourcen an den Einnahmen aus der Nutzung der Ressourcen partizipieren zu lassen. Dies setzt eine Dokumentation sowie die Weitergabe von 金贝棋牌 zur Herkunft der Ressourcen voraus. Die Auswirkungen auf das Innovationsmodell von Züchter*innen und Biotechnologieunternehmen sind bislang kaum ausgeleuchtet worden. Die Konferenz m?chte hierfür die Grundlagen schaffen und weitere Forschung ansto?en. Gegenstand der Diskussion wird dabei auch das aktuell beim Europ?ischen Gerichtshof anh?ngige Nichtigkeitsverfahren sein, mit dem eine Gruppe von deutschen und niederl?ndischen Pflanzenzüchtern die Verordnung Nr. 511/2014 angreift. 3. Die rechtswissenschaftliche Debatte hat sich bislang vor allem auf die Voraussetzungen und Grenzen der Patentierbarkeit von Pflanzen konzentriert und alternativen Innovationsmodellen nur wenig Beachtung geschenkt. Symptomatisch ist das Problem der Patentdickichte, also der Anmeldung zahlreicher, kleinteiliger Patente durch konkurrierende Unternehmen und der daraus resultierenden gegenseitigen Blockaden. Als L?sung dieses Problems werden Einschr?nkungen bei der Patentdurchsetzung und kollektive Verwertungsmodelle diskutiert. Daneben stellt sich die Frage, ob Innovationen im Bereich der Pflanzenzüchtung nicht ohnehin effektiver auf Basis freier Lizenzmodelle ("Open Source") gef?rdert werden k?nnen oder - vorsichtiger formuliert - in welchen Bereichen und unter welchen Bedingungen entsprechende Alternativen Erfolg versprechen. Die Konferenz verfolgt das Ziel, einen Dialog zwischen Vertretern klassischer und alternativer Innovationsmodelle zu er?ffnen.