Die Berliner Justizverwaltung nach 1945 – sachliche und personelle Kontinuit?ten zur NS-Justiz
Auf einen Blick
Andere Senatsverwaltungen
Projektbeschreibung
Die NS-Vergangenheit von Ministerien und Beh?rden besch?ftigt die historische Forschung derzeit in besonderem Ma?e. Beginnend mit dem Ausw?rtigen Amt haben in den letzten Jahren zahlreiche Bundesministerien und Bundesbeh?rden, zuletzt das Bundeskanzleramt, Historikerkommissionen eingesetzt, um die personellen und inhaltlichen Kontinuit?ten der jeweiligen Institution zu erforschen. Auch in den L?ndern beginnen erste Projekte (z.B. Hessen, Hamburg). Erg?nzt werden diese institutionenbezogenen Projekte durch Einzeluntersuchungen im Rahmen der universit?ren Forschung. Im Mittelpunkt steht jeweils die Frage, wie ein demokratischer Rechtsstaat mit einem Personal aufgebaut werden konnte, das zum Teil erheblich in das NS-Regime verstrickt war.
Die Berliner Justizverwaltung eignet sich in besonderer Weise für eine (rechts?)historische Untersuchung. Neben dem Verh?ltnis zur NS-Vergan?genheit stellt sich in Berlin zus?tzlich die Frage, wie sich der in Berlin unmittelbarer als andernorts spürbare Kalte Krieg auf die Berliner Justizverwaltung ausgewirkt hat. Die bundesdeutsche und die Westberliner Justiz waren bevorzugte Ziele der von der DDR betriebenen ?Braunbuch“-Kampagnen, welche die Bundesrepublik und den Westteil Berlins politisch und moralisch diskreditieren sollten. Die Vergangenheit des Personals ist deshalb gerade in Berlin von erheblichem vergangenheitspolitischen und historischen Interesse.
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