H?rtefallantrag

In besonderen F?llen haben Studieninteressierte, die keinen Studienplatz erhalten haben, die M?glichkeit, einen H?rtefallantrag zu stellen. Auf dieser Seite stehen die rechtlichen Grundlagen, m?gliche Gründe sowie Ansprechpersonen für Unterstützung.

Wer kann einen H?rtefallantrag stellen?

Der H?rtefallantrag ist in § 10 Abs. 2 Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) geregelt:

?Die Studienpl?tze nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 [Bewerberinnen und Bewerber, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine au?ergew?hnliche H?rte bedeuten würde] werden auf Antrag nach dem Grad der au?ergew?hnlichen H?rte vergeben. Eine au?ergew?hnliche H?rte liegt vor, wenn besondere, vor allem gesundheitliche, soziale, behinderungsbedingte oder famili?re Gründe in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.“

Ein H?rtefallantrag kann nur von deutschen und Bewerber*innen aus EU- sowie den EWR- Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, und von Bildungsinl?nder*innen gestellt werden. Letzteres umfasst Personen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung.

Einen H?rtefallantrag k?nnen darüber hinaus nicht Bewerber*innen zum Zweitstudium und solche ohne Abitur (§ 11 BerlHG) stellen. Ein H?rtefallantrag für ein h?heres Fachsemester ist ebenfalls nicht m?glich. Hier k?nnen bei Ranggleichheit soziale, insbesondere famili?re, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Gründe angeführt werden (Nachweis erforderlich!).

Sollte eine Studienplatzbewerbung zum 1. Fachsemester zun?chst im Hauptvergabeverfahren nicht erfolgreich sein, nimmt sie, sofern mit der Bewerbung zusammen auch ein zul?ssiger H?rtefallantrag gestellt wurde, anschlie?end automatisch an dem Verfahren innerhalb der H?rtefallquote teil, die derzeit 5 % der Studienpl?tze pro Studiengang betr?gt (§ 10 Abs. 1 BerlHZG i.V.m. § 22 ZSP-HU).

Welche Gründe k?nnen einen H?rtefallantrag erwirken?

In den folgenden, beispielhaft genannten F?llen kann einem H?rtefallantrag aus gesundheitlichen Gründen in der Regel stattgegeben werden. Wesentlich ist hierbei das Vorliegen besonderer gesundheitlicher bzw. behinderungsbedingter Umst?nde, die die sofortige Zulassung erfordern.

Diese k?nnen sich wie folgt darstellen:

  1. Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden k?nnen (fach?rztliches Gutachten)
  2. Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle ?berbrückung der Wartezeit nicht m?glich ist (fach?rztliches Gutachten)
  3. Beschr?nkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund k?rperlicher Behinderung; das angestrebte Studium l?sst eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten (fach?rztliches Gutachten)
  4. Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine sinnvolle ?berbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht m?glich (fach?rztliches Gutachten)
  5. K?rperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder anderen zumutbaren T?tigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes im Wege (fach?rztliches Gutachten)
  6. Beschr?nkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infolge Krankheit; dadurch Hinderung an der sinnvollen ?berbrückung der Wartezeit (fach?rztliches Gutachten). Famili?re und soziale Gründe k?nnen ebenfalls zu einem begründeten H?rtefallantrag führen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gern an das Familienbüro bzw. das Zulassungsbüro (siehe Abschnitt "金贝棋牌“).

Erforderliche Nachweise

Im erforderlichen fach?rztlichen Gutachten muss zu den einzelnen, im H?rtefallantrag geltend gemachten Kriterien hinreichend Stellung genommen werden.

Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsm?glichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es soll auch für  medizinische Lai*innen – ohne profunde medizinische Fachkenntnisse – nachvollziehbar sein. Achtung! Eine Bescheinigung, ein kurzes Attest oder nur die Vorlage des Schwerbehindertenausweises sind nicht ausreichend.

Als weitere und zus?tzliche Nachweise sind z. B. der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet. Ein pers?nliches Anschreiben ist nicht erforderlich.

Im Zulassungsverfahren für H?rtef?lle spielen Note und Wartesemester keine Rolle, stattdessen werden Punkte nach dem Grad der H?rte auf Basis des Gutachtens vergeben (1 bis 10 Punkte). Ins H?rtefallverfahren gelangt eine Bewerbung erst, falls sie im Hauptvergabeverfahren keine Zulassung erhalten hat.

Unbegründete Antr?ge

In den folgenden beispielhaft genannten F?llen kann der Antrag grunds?tzlich keinen Erfolg haben, sofern nicht weitere au?ergew?hnliche Umst?nde in der Person des*der Bewerber*in hinzutreten. Ortsbindung wegen der Notwendigkeit h?uslicher Pflege und Betreuung bei bestehender Erkrankung Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine ?berbrückung der Wartezeit ist jedoch m?glich Beschr?nkung in der Berufswahl infolge Krankheit; eine ?berbrückung der Wartezeit ist jedoch m?glich und zumutbar.

金贝棋牌

H?rtefallantr?gen aus gesundheitlichen Gründen

Die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen 
Beratungsstelle Studium mit Beeintr?chtigung 
Unter den Linden 6, 10117 Berlin 
E-Mail: barrierefrei.studieren@hu-berlin.de

Sprechzeiten

H?rtefallantr?gen aus famili?ren Gründen

Zentrum Chancengerechtigkeit
Familienbüro 
Unter den Linden 6, 10117 Berlin 
E-Mail: familien@hu-berlin.de

Sprechzeiten

Zu allen anderen H?rtefallantr?gen

Referat Studierendenservice 
Zulassungsbüro Bachelor oder Zulassungsbüro Master 
Unter den Linden 6, 10117 Berlin

Sprechzeiten