HU-Pr?sidium beschlie?t Lohnerh?hung für studentische Besch?ftigte

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Studium
Trotz Sparzw?nge: Die Humboldt-Universit?t hebt den Stundenlohn für ihre studentischen Besch?ftigten freiwillig ab 2026 auf 15,08 Euro an.

HU passt Stundenlohn für studentische Besch?ftigte freiwillig an

Studentische Besch?ftigte der Humboldt-Universit?t zu Berlin k?nnen sich ab dem 1. Januar 2026 über eine Lohnerh?hung freuen. In ihrer Sitzung am 4. Dezember 2025 entschied die Universit?tsleitung, den Stundenlohn für studentische Besch?ftigte bereits im Vorgriff auf die TV-L-Tarifeinigung ab dem 1. Januar 2026 an der HU freiwillig von 14,32 Euro um 5,3 Prozent auf 15,08 Euro anzuheben. Die Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, der Personalrat der studentischen Besch?ftigten sowie die Schwerbehindertenvertretung begrü?en das Vorgehen.

Erh?hung des gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene im neuen Jahr

Ausl?ser für die freiwillige Anhebung des Stundenlohns zu Gunsten der studentischen Besch?ftigten ist eine Erh?hung des gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene zum 1. Januar 2026 und die damit einhergehende Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze. Die HU ist nach §10 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) dazu angehalten, keine geringfügigen Besch?ftigungsverh?ltnisse zu begründen. Dies kann durch die Zahlung einer freiwilligen au?ertariflichen Zulage verhindert werden.

Trotz Sparvorgaben: Erh?hung als wirtschaftlichster Weg

?Die gesetzliche Anhebung des Bundesmindestlohns ab dem 1. Januar 2026 führt auch an der HU zu erheblichen Mehrkosten, die den aufgrund der Sparvorgaben des Berliner Senats knappen Haushalt der HU zus?tzlich belasten. Um so mehr freut es mich, dass die freiwillige Erh?hung des Stundenlohns, von der unsere studentischen Besch?ftigten profitieren werden, gleichzeitig auch der wirtschaftlichste Weg für die HU ist “, so der Vizepr?sident für Haushalt, Personal und Technik der Humboldt-Universit?t zu Berlin, Niels Helle-Meyer.

Das Stundenentgelt für studentische Besch?ftigte war bereits am 1. Januar 2025 auf 14,32 Euro angehoben worden. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Berliner Mindestlohn pro Stunde bei 14,84 Euro und auf Bundesebene bei 13,90 Euro liegen.