Die Senatskanzlei ¨C Wissenschaft und Forschung und die Berliner ½ð±´ÆåÅÆn haben sich auf Eckpunkte f¨¹r das kommende Wintersemester 2021/2022 verst?ndigt. Nach drei Semestern gr??tenteils im Online-Modus bereiten die Berliner ½ð±´ÆåÅÆn nun ein Wintersemester mit Lehre und Studium vor, das zum ¨¹berwiegenden Teil wieder in Pr?senz stattfinden soll. Dabei soll der Infektionsschutz mit etablierten Hygienema?nahmen und Tests, einer m?glichst hohen Impfquote sowie einer angemessenen ½ð±´ÆåÅÆnachverfolgung gew?hrleistet werden. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann die Angebote der ½ð±´ÆåÅÆn vor Ort wahrnehmen und Zugang zu ihren Services erhalten. Analog zu den anderen Bildungseinrichtungen wird unter strikter Einhaltung dieser Schutzma?nahmen die Aufhebung des Mindestabstands von 1,5 Metern angestrebt, um so die Raumbedarfe f¨¹r Lehre und Studium in Pr?senz sicherzustellen. Das Wintersemester beginnt f¨¹r die Fachhochschulen am 01. Oktober 2021 und f¨¹r die Universit?ten und Kunsthochschulen am 18. Oktober 2021. Die privaten ½ð±´ÆåÅÆn starten teilweise bereits fr¨¹her in das Wintersemester.
Bereits seit Mitte Juni 2021 sieht die Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin keine grunds?tzliche Einschr?nkung der Pr?senzlehre vor. Angesichts niedriger Inzidenzen, breit verf¨¹gbarer Testm?glichkeiten und zus?tzlicher Impfangebote an Hochschulmitglieder konnten die ½ð±´ÆåÅÆn bereits im Sommersemester erste ?ffnungsschritte umsetzen. Mit etablierten Hygiene- und Testkonzepten sowie mit zus?tzlichen Schwerpunktimpfungen f¨¹r Studierende an ½ð±´ÆåÅÆn und in den Studierendenwohnheimen wurden die Grundlagen gelegt, damit Pr?senzlehre und Pr?senzpr¨¹fungen im Wintersemester zur Regel werden. Nach wie vor k?nnen unterst¨¹tzend zum gewohnten Pr?senzangebot auch digitale Lehrangebote erforderlich sein.
Folgende Grunds?tze sind f¨¹r den ½ð±´ÆåÅÆ der staatlichen, privaten und konfessionellen ½ð±´ÆåÅÆn im Wintersemester 2021/2022 vereinbart:
- Lehrveranstaltungen und Pr¨¹fungen k?nnen in Pr?senz unter Beachtung der Schutz- und Hygieneregeln stattfinden. Je nach Lage vor Ort k?nnen die ½ð±´ÆåÅÆn die Anzahl der Teilnehmenden begrenzen.
- Hochschulbibliotheken d¨¹rfen Leihbetrieb anbieten sowie Arbeitspl?tze und PC-Pools ?ffnen.
- Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann die Angebote der ½ð±´ÆåÅÆn wahrnehmen und Zugang zu den Services erhalten. Der Nachweis ¨¹ber ein negatives Testergebnis darf nicht ?lter sein als 48 Stunden.
- Analog zu anderen Bildungsbereichen soll von der allgemeinen Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im Lehr- und Forschungsbetrieb an den ½ð±´ÆåÅÆn abgesehen werden k?nnen, soweit es das aktuelle Infektionsgeschehen zul?sst. Eine entsprechende Regelung ist f¨¹r die Infektionsschutzma?nahmenverordnung des Landes Berlin vorgesehen.
- In Hochschulgeb?uden gilt grunds?tzlich die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Die Sicherstellung einer angemessenen COVID19-Pandemiepr?vention und Krisen-begleitung wird durch ein verantwortliches und abgestimmtes Handeln der jeweiligen ½ð±´ÆåÅÆ sichergestellt.
- F¨¹r ½ð±´ÆåÅÆ, die in Pr?senz durchgef¨¹hrt werden, stellen die ½ð±´ÆåÅÆn eine zur ½ð±´ÆåÅÆverfolgung angemessene Anwesenheitsdokumentation sicher. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird erg?nzend empfohlen.
- Spezifische Vorgaben f¨¹r die K¨¹nste und den Sport gelten entsprechend der jeweiligen aktuellen Regelungen der Berliner Infektionsschutzma?nahmenverordnung.
- Die Regelungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzma?nahmenverordnung des Landes Berlin in ihrer jeweils g¨¹ltigen Fassung gelten unabh?ngig von den im Eckpunktepapier formulierten Grunds?tzen.
Die vereinbarten Eckpunkte sind in einem gemeinsamen Papier der Senatskanzlei ¨C Wissenschaft und Forschung und der Berliner ½ð±´ÆåÅÆn festgehalten und online zug?nglich (PDF).
Anfang September werden die ½ð±´ÆåÅÆn und die Senatskanzlei ¨C Wissenschaft und Forschung im Rahmen ihrer gemeinsamen Taskforce bewerten, ob vor dem Hintergrund des dann zu beobachtenden Infektionsgeschehens Anpassungsbedarf besteht.
Weitere ½ð±´ÆåÅÆ
Zur Pressemitteilung auf der LKRP-Webseite
Pressekontakte
Hans-Christoph Keller
Pressesprecher und Leiter Referat Kommunikation/Medien
Pressestelle Landeskonferenz der Rektoren und Pr?sidenten
der Berliner ½ð±´ÆåÅÆn Humboldt-Universit?t zu Berlin
Tel: 030 2093-12710
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Matthias Kuder
Pressesprecher f¨¹r Wissenschaft und Forschung
Der Regierende B¨¹rgermeister von Berlin
Senatskanzlei ¨C Wissenschaft und Forschung
Tel.: 030-9026-5010
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