Allgemeine ½ð±´ÆåÅÆ
Gem?? ¡ì2a des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) sind Hochschulvertr?ge haushaltsrechtliche Vertr?ge der zust?ndigen Senatsverwaltung mit den ½ð±´ÆåÅÆn ¨¹ber die Grundz¨¹ge ihrer weiteren Entwicklung und ¨¹ber die H?he des Staatszuschusses f¨¹r ihre Aufgaben. Die Laufzeit f¨¹r die Vertr?ge betr?gt in der Regel f¨¹nf Jahre.
F¨¹r die Berliner ½ð±´ÆåÅÆn sind die Hochschulvertr?ge ein wichtiges Instrument, das ihnen Planungssicherheit in Bezug auf ihre Finanzierung und Entwicklung geben soll, denn sie sind auf die Zuweisungen des Landes Berlin angewiesen.
Zuletzt wurden im Februar 2024 die f¨¹r die Jahre 2024 bis 2028 g¨¹ltigen Hochschulvertr?ge von der Berliner Wissenschaftssenatorin und den Berliner Hochschulleitungen unterzeichnet.
Der ?nderungsvertrag sieht eine Anpassung des bestehenden Hochschulvertrags f¨¹r die Jahre 2024 bis 2028 zwischen dem Berliner Senat und den elf staatlichen Berliner ½ð±´ÆåÅÆn vor. Er wurde notwendig, nachdem das Berliner Abgeordnetenhaus im Dezember 2024 beschlossen hatte, die f¨¹r die Erf¨¹llung der Hochschulvertr?ge notwendigen finanziellen Mittel aufgrund von Haushaltsk¨¹rzungen nicht mehr bereitzustellen und der Senat ank¨¹ndigte, die Hochschulvertr?ge nachverhandeln zu wollen. ?ber mehr als sechs Monate, von M?rz bis Ende Juli 2025, haben die Berliner ½ð±´ÆåÅÆn mit der zust?ndigen Senatorin und dem Staatssekret?r intensiv ¨¹ber den ?nderungsvertrag verhandelt und sich in zahlreichen Gespr?chen mit politischen Akteuren aus dem Berliner Senat und dem Abgeordnetenhaus f¨¹r eine Reduzierung der K¨¹rzungen eingesetzt.
In den Jahren 2024 und 2025 musste die HU einen erheblichen Teil der gebildeten R¨¹cklagen einsetzen, beziehungsweise abgeben und hat im Jahr 2025 bereits nur abgesenkte Zuweisungen gegen¨¹ber dem Hochschulvertrag 2024-2028 bekommen. Seit Ende Juli 2025 liegt ein ?nderungsvertrag vor, der f¨¹r die Jahre 2026 bis 2028 wieder Mittelsteigerungen vorsieht, die jedoch weit hinter dem im urspr¨¹nglichen Vertrag verbindlich vereinbarten j?hrlichen Mittelaufwuchs von f¨¹nf Prozent zur¨¹ckbleiben.
Gab es Alternativen zum ?nderungsvertrag?
Im Konflikt mit dem Berliner Senat um die Finanzierung der ½ð±´ÆåÅÆn haben die ½ð±´ÆåÅÆn innerhalb der Landeskonferenz der Rektor*innen und Pr?sident*innen der Berliner ½ð±´ÆåÅÆn (LKRP) fr¨¹hzeitig ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu kl?ren, ob die ½ð±´ÆåÅÆn auf Einhaltung des Vertrags klagen k?nnten. Das von der LKRP in Auftrag gegebene Gutachten sah ebenso wie ein vom parlamentarischen Dienst des Abgeordnetenhauses erstelltes Gutachten grunds?tzlich eine gute rechtliche Basis f¨¹r eine Klage. Die ½ð±´ÆåÅÆn haben die Option einer Klage vorbereitet und w?hrend der Verhandlungen auch als Druckmittel eingesetzt.
Nach schwierigen Verhandlungen und sorgf?ltigem Abw?gen haben sich die Pr?sidien der Berliner ½ð±´ÆåÅÆn im August 2025 gegen eine Klage und f¨¹r die Annahme der ausgehandelten ?nderungsvertr?ge in den vorliegenden Formen ausgesprochen. Vor allem, da sie dadurch Planungssicherheit gewinnen und es laut ?nderungsvertrag nach 2025 zu keinen weiteren K¨¹rzungen kommen wird. Zudem h?tte eine Klage f¨¹r die Finanzsituation in den Jahren 2026 und 2027 keine Entlastung gebracht, da Verwaltungsgerichtsverfahren eine lange Laufzeit haben und ein Urteil fr¨¹hestens im Jahr 2028 zu erwarten gewesen w?re. Auch die akademischen Senate der Berliner ½ð±´ÆåÅÆn sind dieser Empfehlung gefolgt. Die mit dem Vertrag einhergehenden K¨¹rzungen werden dennoch zu sehr schmerzhaften Einschnitten an allen ½ð±´ÆåÅÆn und in allen Bereichen f¨¹hren.
Zentrale Punkte des ?nderungsvertrags:
- Der ?nderungsvertrag sieht f¨¹r die Jahre 2026 bis 2028 Mittelsteigerungen vor, die allerdings weit hinter dem im urspr¨¹nglichen Hochschulvertrag verbindlich vereinbarten j?hrlichen Mittelaufwuchs von f¨¹nf Prozent zur¨¹ckbleiben. Die im ?nderungsvertrag vorgesehenen Steigerungen k?nnen die zu erwartenden Kostensteigerungen (allgemeine Preissteigerung, Tarifabschl¨¹sse) nicht ausgleichen.
- Er sieht eine Anpassung wesentlicher Leistungsparameter bei den Berliner ½ð±´ÆåÅÆn vor, etwa eine Reduktion im Bereich der Lehrkr?ftebildung und der Halteverpflichtung, das hei?t der Zahl der Studienpl?tze, die eine ½ð±´ÆåÅÆ laut Vertrag anbieten muss.
- Das Land Berlin verpflichtet sich, alle Versorgungslasten der Berliner ½ð±´ÆåÅÆn zu ¨¹bernehmen, was auch die HU erheblich entlasten wird.
- Das Land Berlin sagt zu, eine Hochschulbaugesellschaft in enger Abstimmung mit den Berliner ½ð±´ÆåÅÆn einzurichten. Die Sanierung des HU-Geb?udes in der Invalidenstra?e 110 soll als Pilotprojekt realisiert werden.
- Die Senatsverwaltung richtet eine ?Perspektivkommission¡° ein, die Empfehlungen f¨¹r die strukturelle Weiterentwicklung des Berliner Hochschulsystems erarbeiten soll.
- Es werden Arbeitsgruppen zwischen den ½ð±´ÆåÅÆn und der Senatsverwaltung eingesetzt, um mehr Agilit?t f¨¹r die ½ð±´ÆåÅÆn in konkreten ½ð±´ÆåÅÆfeldern auszuarbeiten.
Wird die HU den ?nderungsvertrag unterzeichnen?
Der f¨¹r die akademischen Angelegenheiten zust?ndige Akademische Senat (AS) der HU hat sich in seiner Sitzung am 16. September 2025 mehrheitlich daf¨¹r ausgesprochen, dass die Pr?sidentin den ?nderungsvertrag zum Hochschulvertrag 2024 bis 2028 in der ausgehandelten Form unterschreiben soll.
Wann tritt der ?nderungsvertrag in Kraft?
Der ?nderungsvertrag ben?tigt noch die Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses. Diese ist f¨¹r den 18. Dezember 2025 geplant. Erst dann kann er von den ½ð±´ÆåÅÆn ¨C voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026 ¨C rechtsverbindlich unterzeichnet werden und in Kraft treten.
Sparma?nahmen an der Humboldt-Universit?t
Die HU muss aufgrund der politischen Entscheidung des Berliner Senats, die finanziellen Zuweisungen an die Berliner ½ð±´ÆåÅÆn stark zu k¨¹rzen, zahlreiche Sparma?nahmen ergreifen, die nahezu alle Bereiche der Universit?t betreffen werden. Dazu z?hlen kurzfristige Sparma?nahmen ebenso wie strukturelle Einsparungen im akademischen Bereich und im Bereich der zentralen Universit?tsleitung und der Zentraleinrichtungen:
Kurzfristige Sparma?nahmen:
Zu den Ma?nahmen, die kurzfristig greifen, z?hlen die f¨¹r 2026 bereits vollzogenen K¨¹rzungen der Sach- und Investitionsmittelbudgets um durchschnittlich 10 Prozent.
Au?erdem gilt ab dem 1. April 2026 zun?chst befristet bis zum 31. Dezember 2027 f¨¹r jede haushaltsfinanzierte Stelle eine Wiederbesetzungssperre von sechs Monaten. Ab April 2026 muss bei Wiederbesetzung einer Stelle oder einer Besch?ftigungsposition diese mindestens sechs Monate vorher frei gewesen sein. Eine Liste von Ausnahmen f¨¹r diese Regelung wurde von den Gremien der HU bereits beschlossen.
Zeitgleich ab dem 1. April 2026 gelten auch zun?chst befristet bis zum 31. Dezember 2027 strikte Regeln f¨¹r die Vertretung von vakanten Professuren aus Haushaltsmitteln.
Strukturelle Sparma?nahmen im akademischen Bereich:
Im akademischen Bereich m¨¹ssen, nachdem mit dem Struktur- und Entwicklungsplan 2024 bereits 14,5 Professuren zuz¨¹glich zugewiesene Stellen gestrichen wurden, zus?tzlich Einsparungen in H?he von 8 Millionen Euro bis 2028 erbracht werden. Diese erneute Einsparung im akademischen Bereich entspricht etwa 5 Prozent der Personalkosten. Dieses Einsparvolumen wurde grunds?tzlich proportional auf die verschiedenen Fakult?ten der HU verteilt. Besonders ber¨¹cksichtigt wurden allerdings Bereiche des Lehrkr?fteausbaus sowie von ihrer Personalstruktur an der HU kleine F?cher. Das HU-Pr?sidium hat allen Fakult?ten finanzielle Einsparvorgaben gemacht und im November 2025 mit den Dekanaten aller Fakult?ten dazu Einzelgespr?che gef¨¹hrt. Die Ausarbeitung der konkreten Einsparvorschl?ge erfolgt in einem gemeinsamen Prozess von Pr?sidium und Fakult?ten.
Strukturelle Sparma?nahmen im Bereich der zentralen Universit?tsverwaltung und bei den Zentraleinrichtungen (ZUV/ZE):
Im Bereich der zentralen Universit?tsverwaltung und der Zentraleinrichtungen m¨¹ssen bis 2028 5 Prozent der Personalkosten eingespart werden. Personal kann dabei nur dort eingespart werden, wo Aufgaben wegfallen.
Alle Leitungen der Abteilungen und Zentraleinrichtungen haben Vorschl?ge und Konzepte f¨¹r Aufgabenreduzierungen und Personaleinsparungen eingereicht. Das Pr?sidium hat diese bei einer Klausurtagung mit den Leitungen sowie den Fakult?tsgesch?ftsf¨¹hrungen diskutiert. Die im Grundsatz konsentierten Ma?nahmen werden nun in den Abteilungen mit den Mitarbeitenden weiter ausgearbeitet, mit den betroffenen Einheiten und zust?ndigen Gremien diskutiert und im Anschluss schrittweise umgesetzt.
Einsparungen bei Geb?uden:
Der ½ð±´ÆåÅÆ und die Instandhaltung von Geb?uden stellen einen bedeutenden Posten im Haushalt der HU dar. Um die Einsparvorgaben des Senats umsetzen zu k?nnen, m¨¹ssen auch in diesem Bereich Ma?nahmen ergriffen werden.
Abmietungen:
Die Anmietung externer Fl?chen verursacht erhebliche Kosten f¨¹r die HU. Eine Ma?nahme, um die Einsparvorgaben des Senats zu realisieren, ist deshalb die Abmietung von Geb?uden und Fl?chen. Die ersten Abmietungen sind erfolgt und betreffen folgende Liegenschaften: Friedrichstra?e 194-199, Zimmerstra?e 23, Charlottenstra?e 42 und 81, Teilabmietung Luisencarree, Labor- Container; das sind rund 1,32 Millionen Euro Miete pro Jahr. Weitere Abmietungen sind in Planung. Mittels der Verdichtung eigener Fl?chen werden die notwendig gewordenen Abmietungen kompensiert. Dies bedeutet, dass k¨¹nftig die eigenen Fl?chen unter Ber¨¹cksichtigung arbeitsrechtlicher Standards und einschl?giger Kennzahlen noch effizienter genutzt werden m¨¹ssen.
Sanierung von HU-Geb?uden:
Die K¨¹rzungen und Verz?gerungen beim Hochschulbau versch?rfen den bestehenden Sanierungsstau und f¨¹hren zu erheblichen Mehrkosten aber auch baulichen Risiken. F¨¹r die Sanierung und Errichtung neuer Geb?ude ben?tigen die 11 staatlichen Berliner ½ð±´ÆåÅÆn ca. 8,2 Milliarden Euro. Die HU allein hat einen Sanierungsstau von etwa 1,2 Milliarden Euro (Stand 2024) f¨¹r sich ermittelt. Ein akuter Sanierungsbedarf besteht f¨¹r mindestens 30 Geb?ude - die in Sanierung befindlichen Geb?ude und von Schlie?ung bedrohten Teilfl?chen nicht einberechnet. Der Sanierungsstau w?chst seit Jahren weiter an, da die ½ð±´ÆåÅÆn allein aus ihren Instandhaltungsmitteln nicht den Sanierungsstau des alternden Geb?udebestands abbauen k?nnen. Perspektivisch wird sich die Situation aufgrund der Einsparma?nahmen noch weiter versch?rfen.
Sanierung durch die Senatsverwaltung f¨¹r Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:
Bei einigen Sanierungsprojekten der HU fungiert die Senatsverwaltung f¨¹r Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als Bauherr. Dies ist zum Beispiel der Fall beim Ostfl¨¹gel des Hauptgeb?udes oder bei dem Geb?ude in der Invalidenstra?e 110. Leider kommt es bei diesen Projekten teilweise zu erheblichen Verz?gerungen. Dies bedeutet f¨¹r die HU insbesondere, dass teure Ersatzfl?chen angemietet werden m¨¹ssen beziehungsweise Abmietungen nicht realisiert werden k?nnen, da die Objekte nicht zur Verf¨¹gung stehen. Um ein Beispiel zu nennen: F¨¹r die Anmietung von Ersatzfl?chen f¨¹r das Sanierungsprojekt Invalidenstra?e 110 entstehen der HU j?hrlich ca. 5 Millionen Euro Mietkosten ¨C allein um f¨¹r die Institute, die eigentlich 2026 in die sanierte Invalidenstra?e 110 einziehen sollten, Fl?chen vorzuhalten.
Das aktuell einzige laufende Neubauprojekt, der gemeinsam mit der Charit¨¦ eingeworbene, Forschungsbau Optobiologie, wird ebenfalls durch die Senatsverwaltung f¨¹r Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen realisiert.
Hochschulbaugesellschaft
Die vom Berliner Senat angek¨¹ndigte Hochschulbaugesellschaft soll k¨¹nftig Sanierungs- und Neubauprojekte deutlich effizienter und schneller vorantreiben. Derzeit erarbeitet der Senat unter der Beteiligung der Hochschulleitungen ein Konzept f¨¹r die Gr¨¹ndung der Hochschulbaugesellschaft. Das Sanierungsobjekt Invalidenstra?e 110 soll, so steht es im ?nderungsvertrag zum Hochschulvertrag, als ein Pilotprojekt der neuen Hochschulbaugesellschaft realisiert werden. Weder die Bauzeiten noch die Fertigstellung sind bisher jedoch terminiert.
F¨¹r s?mtliche aufgef¨¹hrten Sparma?nahmen gilt, dass sie regelm??ig ¨¹berpr¨¹ft und ausgewertet werden, damit bei Bedarf flexibel reagiert werden kann. Auch sind dazu regelm??ige Berichte in der Haushaltskommission, der EPK und im AS abzugeben.
Der Struktur- und Entwicklungsplan (STEP) 2024 ist beschlossen und wird umgesetzt. Die dort beschlossenen Einsparungen mussten aufgrund des festgestellten strukturellen Defizits, die bereits unter den erheblich besseren Bedingungen des urspr¨¹nglichen Hochschulvertrages 2024-2028 abzusehen waren, geschehen. Da der ?nderungsvertrag durch die Haushaltsk¨¹rzungen des Berliner Abgeordnetenhauses deutlich weniger Mittel f¨¹r die HU vorsieht, ist die HU gezwungen, zus?tzliche Sparma?nahmen zu ergreifen.
Nein, es wird keine betriebsbedingten K¨¹ndigungen geben.
Die HU ist an den Tarifvertrag f¨¹r den ?ffentlichen Dienst der L?nder (TV-L) gebunden. Gehaltsk¨¹rzungen sind nicht vorgesehen.
Einen generellen Einstellungsstopp soll und wird es nicht geben, aber es wird eine Stellenbesetzungssperre f¨¹r jede haushaltsfinanzierte Stelle von sechs Monaten geben. Ab dem 1. April 2026 muss bei Wiederbesetzung einer Stelle oder einer Besch?ftigungsposition diese vorher mindestens sechs Monate frei gewesen sein. Ausnahmen wurden durch die Gremien der HU beschlossen. Diese Ma?nahmen sind zun?chst bis zum 31. Dezember 2027 befristet beschlossen worden. Es ist jedoch bereits jetzt davon auszugehen, dass diese verl?ngert werden m¨¹ssen.
Eine Schlie?ung von Fachgebieten wird nur dann in Erw?gung gezogen, wenn sie keine existenzielle Bedrohung f¨¹r die akademische Vielfalt in Berlin und deutschlandweit darstellt.
Leider haben die K¨¹rzungsvorgaben des Berliner Senats Auswirkungen auf alle Bereiche der Universit?t und die HU wird auch die Zahl der Studienpl?tze in den n?chsten Jahren reduzieren m¨¹ssen. Der ?nderungsvertrag zum Hochschulvertrag l?sst einen Abbau von bis zu 14 Prozent der Studienpl?tze bis 2028 zu. Ziel der Universit?t ist es, bei weiterhin hoher Studienqualit?t so wenig Studienpl?tze wie m?glich abzubauen und wenn insbesondere solche, f¨¹r die es keine Nachfrage gibt.
Im aktuellen Wintersemester 2025/2026 und im Sommersemester 2026 werden sich die strukturellen K¨¹rzungen noch nicht auf das Studienangebot auswirken.
Die HU konnte in den Jahren 2024 und 2025 noch R¨¹cklagen, die entweder nicht an feste Projekte gebunden waren oder deren Zweckbindung aufgehoben werden konnte, zur Umsetzung von Sparvorgaben beziehungsweise zur Bedienung von Ablieferungspflichten an das Land nutzen. Ein Teil davon wurde f¨¹r ein Solidarmodell, um insbesondere kleinere Berliner ½ð±´ÆåÅÆn zu unterst¨¹tzen, durch das Land genutzt. Ab 2026 werden alle nicht oder nicht mehr gebundenen R¨¹cklagen an das Land abgef¨¹hrt sein.
Reste stehen hingegen im Rahmen der ¨¹berj?hrigen Haushaltsplanung (sogenanntes ?berrollen der Titel) auf Titel-Ebene (nicht in individuellen Budgets!) zur Verf¨¹gung, m¨¹ssen aber zum Ausgleich des Haushalts des Folgejahres eingesetzt werden. Ein Teil der ehemaligen R¨¹cklagen der HU wird durch das Land in 2026 und 2027 an die HU zur¨¹ckgef¨¹hrt, um den Ausgleich des Haushalts sicher zu stellen (sogenannter Transferfonds). Ab 2028 werden auch diese Mittel verbraucht sein und die HU muss einen ausgeglichenen Haushalt allein aus der allerdings bis dahin geringf¨¹gig erh?hten Landeszuweisung darstellen.
½ð±´ÆåÅÆ
Abteilung Kommunikation, Marketing und Veranstaltungsmanagement (VIII)
Universit?ts-Hauptgeb?ude, Unter den Linden 6, 10099 Berlin