Entsprechend der Vergaberichtlinie k?nnen Mittel aus dem
Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universit?t zu Berlin beantragt
werden. Die Antragsfrist ist der 31. M?rz 2010!
Mittelvergabe m?glich f¨¹r:
- zur ?berwindung struktureller Hemmnisse bei der Erreichung von
Chancengleichheit f¨¹r Frauen in Forschung und Lehre sowie zur Erh?hung
des Anteils von Frauen in F¨¹hrungspositionen - zur weiteren Verankerung von Frauen- und Geschlechterforschung
- zur Erh?hung der Anteils von Nachwuchswissenschaftlerinnen
Zu 1.
Fakult?ten und Institute bzw. neu berufene Professorinnen (Beginn der
T?tigkeit: 2010) k?nnen zus?tzliche Mittel f¨¹r befristete personelle
Ma?nahmen beantragen. Voraussetzung f¨¹r die Mittelzuweisung ist das
jeweilige Erreichen eines Zieles, das f¨¹r jede Ma?nahme individuell zu
vereinbaren ist, z. B. die Berufung einer Professorin. Folgende
Verwendung der Mittel ist m?glich:
- a. Ausstattung einer mit einer Frau besetzten Professur mit
zus?tzlichen halben bzw. viertel Stellen f¨¹r Wissenschaftliche
Mitarbeiter/innen - b. Befristete Besch?ftigung zus?tzlicher Laborkr?fte
- c. Besch?ftigung zus?tzlicher studentischer Hilfskr?fte
- d. Erh?hung der Personalkapazit?t ¨¹ber den Abschluss von
Werkvertr?gen
Zu 2.
Fakult?ten und Institute k?nnen zus?tzliche Mittel zur
befristeten Besch?ftigung von Personen zur Erarbeitung von Konzepten
zurIntegration von Genderaspekten in die Lehre in
Fachrichtungen beantragen, in denen es bisher an der HU keine
Genderforschung gibt. Folgende Verwendung der Mittel ist m?glich:
- a: befristete Besch?ftigung eines/r Wissenschaftlichen
Mitarbeiters/in - b: Finanzierung einer Gastprofessur
Antr?ge zur Umsetzung der unter 1 und 2 bezeichneten Ma?nahmen m¨¹ssen
mit Stellungnahmen der Dekanate, der Institutsleitungen und der
zust?ndigen dezentralen Frauenbeauftragten versehen ¨¹ber die Kommission
f¨¹r Frauenf?rderung (KFF) an den Pr?sidenten der Humboldt-Universit?t
in schriftlicher und elektronischer Form gestellt werden.
Die Antr?ge m¨¹ssen enthalten:
- die Beschreibung des Zieles, f¨¹r das die Ma?nahme beantragt
wird - eine Darstellung der beantragten Ma?nahme bzw. der geplanten
Verwendung der beantragten Mittel - die geplante Laufzeit
- sofern bereits an bestimmte Personen gedacht ist, Angaben zu diesen
Personen - eine Darstellung der betreffenden Einrichtung zur Umsetzung
entscheidender struktureller Ma?nahmen zur Chancengleichheit von Frauen
sowie zu eigenen Ma?nahmen und Leistungen bei der F?rderung von
Frauen
Zu 3.
Doktorandinnen und Habilitandinnen k?nnen f¨¹r einen
Zeitraum von in der Regel sechs Monaten ein Abschluss-Stipendium
erhalten. Die H?he der Stipendien betr?gt 1100 € pro Monat f¨¹r die
Promotions- und 1.500 € pro Monat f¨¹r die Habilitationsf?rderung,
jeweils einschlie?lich einer monatlichen Sachkostenpauschale von 100 €.
Dazu kommen monatliche Kinderzuschl?ge von 150 € f¨¹r das erste Kind und
50 € f¨¹r jedes weitere Kind.
Antr?ge auf Stipendien sind von den Bewerberinnen ¨¹ber die jeweiligen
Institute und Fakult?ten an die Kommission zur Frauenf?rderung zu
richten.
Die Antr?ge m¨¹ssen folgende Unterlagen enthalten:
- Kurzdarstellung des Forschungsvorhabens mit Zeitplan f¨¹r die noch
ausstehenden Arbeiten - Lebenslauf
- Publikationsliste
- ein Gutachten des Betreuers/der Betreuerin.
S?mtliche Antr?ge zu Punkt 1 bis 3 sind an die Gesch?ftsstelle der
KFF zu senden:
Zus?tzliche ½ð±´ÆåÅÆ finden Sie in der Vergaberichtlinie f¨¹r die
Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universit?t zu Berlin
www.amb.hu-berlin.de/2010/6/062010
WEITERE INFORMATIONEN
Dr. Ursula Fuhrich-GrubertZentrale Frauenbeauftragte
Tel: 2093-2840
E-Mail: frauenbeauftragte? Bitte f¨¹gen Sie an dieser Stelle ein @ ein ?hu-berlin? Bitte f¨¹gen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ?de