Expertise: Mehrfach-, mehrdimensionale und intersektionale Diskriminierung im Rahmen des AGG und Expertise: Positive Ma?nahmen zur Verhinderung oder zum Ausgleich bestehender Nachteile im Sinne des §5 AGG

Auf einen Blick

Laufzeit
01/2010  – 05/2010

Projektbeschreibung

Trotz einer langen Geschichte von Antidiskriminierungsnormen im deutschen Recht gibt es nach wie vor – in der Bev?lkerung, der Politik und der Wirtschaft - Zweifel, Unsicherheit und Widerst?nde, das Vorhandensein und die H?ufigkeit von Diskriminierung anzuerkennen. Besonders deutlich wurde dies angesichts der Umsetzung europ?ischer Antidiskriminierungs-Richtlinien und der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Daten zu Diskriminierung werden daher dringend ben?tigt. Sie dienen nicht nur der Aufkl?rung über gesellschaftliche Problemlagen, also der Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung bezogen auf Diskriminierungen. Daten dienen auch der Legitimation bzw. der Begrenzung staatlichen Handelns in diesem Bereich. Eine angemessene Entwicklung und Implementation von Antidiskriminierungsrecht und Gleichstellungspolitik bedarf damit der fachlich abgesicherten Kenntnis des zugrundeliegenden empirischen Problems (Beschreibung Expertise I). Beide Expertisen wurden im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt.

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