Das müssen Sie über den Nachteilsausgleich wissen
Der Nachteilsausgleich für Studierende mit famili?ren Aufgaben ist Bestandteil der zentralen Studien- und Prüfungsordnung der HU (ZSP-HU) (§ 109). Er greift dort, wo famili?re Verpflichtungen die vorgesehene Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschweren und erm?glicht so beispielsweise Fristverl?ngerungen oder das Erbringen von Ersatzleistungen.
Unter die famili?ren Gründe fallen eine Schwangerschaft, die Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu 14 Jahren oder die Pflege pflegebedürftiger naher Angeh?riger im Sinne des Pflegezeitgesetzes.
Die Gründe sind vielf?ltig - Schlie?zeiten der Kita, eine Erkrankung des Kindes oder Schwangerschaftsbeschwerden k?nnen ebenso berücksichtigt werden wie die Betreuung eines pflegebedürftigen Angeh?rigen. Als nahe Angeh?rige nach dem Pflegezeitgesetz gelten: Gro?eltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer ehe?hnlichen oder lebenspartnerschafts?hnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.
Ausgleichsm?glichkeiten für Prüfungsleistungen k?nnen die Verl?ngerung der Bearbeitungsfrist oder (in begründeten Einzelf?llen) auch eine alternative Prüfungsform bzw. ein alternativer Prüfungstermin sein.
Ein Nachteilsausgleich für Studienleistungen kann beispielsweise eine kurze Literaturzusammenfassung (bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht) oder bei Nichterbringung eines Referats eine zus?tzliche Hausarbeit bzw. eine Verschiebung des Referattermins sein.
Auch Studierende, die aus famili?ren Gründen nicht die erforderlichen 75 % der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erfüllen k?nnen, k?nnen beantragen, die Fehlzeiten durch eine andere Leistung auszugleichen (§ 93 Abs. 1 ZSP-HU).
Prüfungsleistungen
Sobald sich abzeichnet, dass Sie aufgrund famili?rer Gründe nicht an einer vorgesehenen Prüfung teilnehmen oder eine Seminar- bzw. Abschlussarbeit nicht in der vorgegebenen Frist einreichen k?nnen, k?nnen Sie einen schriftlichen Antrag auf Nachteilsausgleich beim zust?ndigen Prüfungsausschuss stellen. Eine E-Mail ist als schriftliche Form ausreichend.
Je nach Prüfungsform schlagen Sie selbst einen Ausgleich vor.
Verl?ngerung von Bearbeitungsfristen
Famili?re Gründe k?nnen dazu führen, dass Sie eine Hausarbeit oder auch Ihre Abschlussarbeit nicht in der vorgegebenen Frist fertigstellen k?nnen. Abh?ngig davon, wieviel Zeit für die Bearbeitung durch Ihre famili?ren Aufgaben weggefallen ist, schlagen Sie eine Verschiebung der Abgabefrist um diesen Zeitraum vor.
Zulassung zu einer anderen Prüfungsform
In begründeten Einzelf?llen kann eine andere als die vorgesehene Prüfungsform vereinbart werden, diese muss jedoch gleichwertig sein. Wenn beispielsweise eine Prüfung im Labor den Mutterschutzregelungen entgegensteht, muss der zust?ndige Prüfungsausschuss darüber abstimmen, ob eine gleichwertige Prüfung ohne Gef?hrdung von Mutter und Kind m?glich ist. Dies kann u. a. eine theoretische Arbeit oder eine praktische Prüfung unter Verwendung unbedenklicher Substanzen sein.
Vereinbarung eines individuellen Prüfungstermins
In begründeten Einzelf?llen kann ein individueller Prüfungstermin vereinbart werden, die Entscheidung darüber ist jedoch immer individuell und vom jeweiligen Prüfungsausschuss zu treffen. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines individuellen Prüfungstermins mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden ist und eine Ausnahme darstellt.
Antr?ge auf Nachteilsausgleich, die Studienleistungen betreffen, stellen Sie direkt bei Ihrer Dozentin bzw. Ihrem Dozenten. Neben einer mündlichen Abstimmung sollten Sie die Vereinbarung per E-Mail schriftlich festhalten.
Wie begründe ich den Antrag?
Antr?ge auf Nachteilsausgleich müssen immer gut und nachvollziehbar begründet sein. Schildern Sie konkret, warum Sie die Leistung nicht in der vorgesehenen Frist oder Form erbringen k?nnen und reichen Sie wenn m?glich Nachweise ein.
Wie kann so ein Antrag aussehen?
Die Antr?ge k?nnen formlos sein. Ein Antrag auf Verl?ngerung der Bearbeitungszeit kann z. B. folgenderma?en formuliert werden:
Antrag auf Nachteilsausgleich - Fristverl?ngerung
W?hrend des Bearbeitungszeitraums für die Hausarbeit XY hatte die Kita meines Kindes eine Woche geschlossen und keine andere Betreuung stand zur Verfügung. Ich beantrage laut Nachteilsausgleich § 109 ZSP-HU eine Verl?ngerung meiner Bearbeitungsfrist um eine Woche. Im Anhang finden Sie die Geburtsurkunde, sowie die Auskunft der Kita über die Schlie?zeiten.
Bitte beachten
Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie m?glich, die Bearbeitung kann bis zu sechs Wochen dauern.