Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich gleicht Benachteiligungen aus, etwa durch chronische Erkrankungen, Behinderungen oder famili?re Pflichten. An der Humboldt-Universit?t zu Berlin k?nnen Studierende einen Antrag stellen, um Prüfungszeiten zu verl?ngern, l?ngere Abgabefristen oder andere Unterstützungen zu erhalten.

Das müssen Sie über den Nachteilsausgleich wissen

Der Nachteilsausgleich für Studierende mit famili?ren Aufgaben oder gesundheitlichen Beeintr?chtigungen ist Bestandteil der zentralen Studien- und Prüfungsordnung der HU (ZSP-HU) (§ 109). Er greift dort, wo famili?re Verpflichtungen oder langfristige gesundheitliche Beeintr?chtigungen die vorgesehene Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschweren und erm?glicht so beispielsweise Fristverl?ngerungen oder das Erbringen von Ersatzleistungen.

Unter die famili?ren Gründe fallen eine Schwangerschaft, die Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu 14 Jahren oder die Pflege pflegebedürftiger naher Angeh?riger im Sinne des Pflegezeitgesetzes.

Die Gründe sind vielf?ltig - Schlie?zeiten der Kita, eine Erkrankung des Kindes oder Schwangerschaftsbeschwerden k?nnen ebenso berücksichtigt werden wie die Betreuung eines pflegebedürftigen Angeh?rigen. Als nahe Angeh?rige nach dem Pflegezeitgesetz gelten: Gro?eltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer ehe?hnlichen oder lebenspartnerschafts?hnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Auch beeintr?chtigungsbedingte, gesundheitliche Gründe kommen infrage, wenn sie sich studienerschwerend auswirken.

Die F?cherübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung an der HU (ZSP-HU) regelt in § 109 den Nachteilsausgleich. Er kann in Anspruch genommen werden, wenn eine Behinderung oder chronische Erkrankung oder famili?re Verpflichtungen vorliegen, und dadurch eine Studien- oder Prüfungsleistung in der vorgeschriebenen Form nicht oder nur teilweise erbracht werden kann. 

An der HU wird unterschieden zwischen Nachteilsausgleichen für:

  • Studienleistungen (z. B. Referate, Teilnahme an Lehrveranstaltungen) – diese beantragen Sie formfrei bei der*dem Dozierenden
  • Prüfungsleistungen – diese beantragen Sie schriftlichbeim Prüfungsausschuss und weisen den Grund für die Modifikation nach.

Die zu erbringende Studienleistung bzw. Prüfungsleistung muss gleichwertig sein. Die Dozierenden bzw. der Prüfungsausschuss legen mit Ihnen die Ma?nahmen fest, wie eine gleichwertige Prüfungsleistung erbracht werden kann (z. B. innerhalb einer verl?ngerten Bearbeitungszeit, mit einer Pausenregelung, in einem gesonderten Raum, in einer anderen Form oder mit zus?tzlichen personalen oder technischen Hilfen). Dabei sollten Sie eine konkrete Form des Ausgleichs beantragen. Je nach Organisation der Fakult?t nehmen die Prüfungsbüros den Antrag entgegen und leiten ihn weiter. Informieren Sie sich daher direkt auf der Website Ihres Prüfungsbüros oder fragen dort nach.

Bei Staatsprüfungen ist der Antrag auf Nachteilsausgleich beim jeweiligen Landesprüfungsamt zu stellen. Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden.

Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie m?glich, die Bearbeitung kann bis zu sechs Wochen dauern. 

Sobald sich abzeichnet, dass Sie aufgrund famili?rer oder beeintr?chtigungsbedingter Gründe nicht an einer vorgesehenen Prüfung teilnehmen oder eine Seminar- bzw. Abschlussarbeit nicht in der vorgegebenen Frist einreichen k?nnen, k?nnen Sie einen schriftlichen Antrag auf Nachteilsausgleich beim zust?ndigen Prüfungsausschuss stellen. Eine E-Mail ist als schriftliche Form ausreichend.

Je nach Prüfungsform schlagen Sie selbst einen Ausgleich vor.

Es gibt weder eine vorgeschriebene Form des Nachteilsausgleiches noch kann er für mehrere Semester gestellt werden. Er muss immer auf den individuellen Fall, die Erkrankung, die Studien- und Prüfungsordnung und die aktuelle Prüfungsanforderung erstellt werden sowie genau beschrieben sein. Damit gibt es auch keine Katalogkriterien, die vorgeben, welche Ausgleiche bei welcher Erkrankung m?glich oder erforderlich ist.

Bitte beachten Sie: Beeintr?chtigungsbedingte Antr?ge müssen ein fach?rztliches Attest als Nachweis enthalten. Es muss von einer*m Spezialist*in in deutscher Sprache ausgestellt werden und die Symptome Ihrer Beeintr?chtigung im Zusammenhang mit den prüfungsbezogenen Schwierigkeiten beschreiben. Es darf nicht ?lter als sechs Monate sein; für chronische Erkrankungen k?nnen Ausnahmen gelten. Das Attest sollte in allgemeinverst?ndlicher Sprache verfasst sein, damit der Prüfungsausschuss es für die Entscheidung über den Antrag nutzen kann. Weitere 金贝棋牌 finden Sie im PDF-Dokument unten auf dieser Webseite.

Hier werden einige h?ufig beantragte Ma?nahmen erl?utert:

Verl?ngerung von Bearbeitungsfristen

Famili?re oder beeintr?chtigungsbedingte Gründe k?nnen dazu führen, dass Sie eine Hausarbeit oder auch Ihre Abschlussarbeit nicht in der vorgegebenen Frist fertigstellen k?nnen. Abh?ngig davon, wieviel Zeit für die Bearbeitung dadurch wegf?llt, schlagen Sie eine Verl?ngerung der Abgabefrist um diesen Zeitraum vor.

Zulassung zu einer anderen Prüfungsform

In begründeten Einzelf?llen kann eine andere als die vorgesehene Prüfungsform vereinbart werden, diese muss jedoch gleichwertig sein. Wenn beispielsweise eine Prüfung im Labor den Mutterschutzregelungen entgegensteht, muss der zust?ndige Prüfungsausschuss darüber abstimmen, ob eine gleichwertige Prüfung ohne Gef?hrdung von Mutter und Kind m?glich ist. Dies kann u. a. eine theoretische Arbeit oder eine praktische Prüfung unter Verwendung unbedenklicher Substanzen sein.

Vereinbarung eines individuellen Prüfungstermins

In begründeten Einzelf?llen kann ein individueller Prüfungstermin vereinbart werden, die Entscheidung darüber ist jedoch immer individuell und vom jeweiligen Prüfungsausschuss zu treffen. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines individuellen Prüfungstermins mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden ist und eine Ausnahme darstellt.

Antr?ge auf Nachteilsausgleich, die Studienleistungen betreffen, stellen Sie direkt bei Ihrer Dozentin bzw. Ihrem Dozenten. Neben einer mündlichen Abstimmung sollten Sie die Vereinbarung per E-Mail schriftlich festhalten.

Wie begründe ich den Antrag?

Antr?ge auf Nachteilsausgleich müssen immer gut und nachvollziehbar begründet sein. Schildern Sie konkret, warum Sie die Leistung nicht in der vorgesehenen Frist oder Form erbringen k?nnen und reichen Sie wenn m?glich Nachweise ein.

Bitte beachten Sie: Für Antr?ge aus beeintr?chtigungsbedingten Gründen muss auch ein fach?rztliches Attest beigefügt werden.

Wie kann so ein Antrag aussehen?

Die Antr?ge k?nnen formlos sein. Ein Antrag auf Verl?ngerung der Bearbeitungszeit kann z. B. folgenderma?en formuliert werden:

Antrag auf Nachteilsausgleich - Fristverl?ngerung
W?hrend des Bearbeitungszeitraums für die Hausarbeit XY hatte die Kita meines Kindes eine Woche geschlossen und keine andere Betreuung stand zur Verfügung. Ich beantrage laut Nachteilsausgleich § 109 ZSP-HU eine Verl?ngerung meiner Bearbeitungsfrist um eine Woche. Im Anhang finden Sie die Geburtsurkunde, sowie die Auskunft der Kita über die Schlie?zeiten.

Bitte beachten

Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie m?glich, die Bearbeitung kann bis zu sechs Wochen dauern.