
Erasmus+ ist der Klassiker unter den Austauschprogrammen, und das aus gutem Grund: Sie k?nnen sich für einen Studienplatz an einer europ?ischen Partneruniversit?t bewerben und für Ihren Aufenthalt ein Stipendium erhalten. Au?erdem werden Sie dank Erasmus+ an Ihrer Gasthochschule automatisch von allen Gebühren für Immatrikulation, Studium, Prüfungen, Labor- und Bibliotheksnutzung befreit.
Bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihres Auslandsvorhabens k?nnen Sie auf Beratung und Unterstützung z?hlen: an der HU und an Ihrer Gastuniversit?t. Innerhalb der etablierten Strukturen des Programms ist auch die akademische Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen in Ihrem Studiengang vorgesehen.
Im Folgenden erfahren Sie Genaueres zu den Leistungen des Programms und welche Schritte Sie gehen müssen, um von Erasmus+ zu profitieren.
Mehr zum Programm
Hier erhalten Sie eine Einführung in das Erasmus+ Programm: Für wen genau ist es gedacht? Wie viel F?rderung kann es bieten? Welche Zusatzf?rderung gibt es und wer kann sie bekommen? Au?erdem: Warum sich die Beantragung von Auslands-BAf?G in den meisten F?llen lohnt.
Sie k?nnen sich für ein Erasmus+ Austauschplatz bewerben, wenn
- Sie zum Vollzeitstudium oder als Nebenh?rer*in an der HU immatrikuliert sind.
- Sie bei Beginn des geplanten Aufenthalts mindestens zwei Hochschulsemester erfolgreich absolviert haben.
- Ihre Fakult?t oder Ihr Institut einen Kooperationsvertrag mit der Partneruniversit?t hat.
- Sie Ihr maximales Erasmus-Kontingent noch nicht ausgesch?pft haben: Pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) k?nnen maximal 12 Monate gef?rdert werden. Für Studierende, die ein Staatsexamen anstreben – zum Beispiel im Fach Jura oder für das Lehramt – gilt ein Kontingent von bis zu 24 Monaten.
- Sie über ausreichende Kenntnisse der Spracheverfügen, in der Sie im Ausland studieren werden: in der Regel ist das B2/C1 gem?? des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens. Das Sprachzentrum der HU bietet kostenpflichtige Sprachtests an. Einige Partneruniversit?ten verlangen aber auch andere Sprachzertifikate, etwa den Test of English as a Foreign Language (TOEFL).
- Sie die von Ihrem Fachbereich vorausgesetzten Erwartungen wie Motivation, Leistungsbereitschaft und gute Studienleistungen erfüllen
Für eine pers?nliche Beratung zu den Austauschm?glichkeiten in Ihrem Studienbereich, zur Auswahl und der Vorbereitung auf den Aufenthalt wenden Sie sich am besten direkt an die Erasmus-Koordinatori*nnen Ihrer Fakult?t beziehungsweise Ihres Instituts.
Erasmus-Koordinatori*nnen Ihrer Fakult?t beziehungsweise Ihres Instituts
Die Erasmus+ F?rderung soll Ihnen dabei helfen, auslandsbedingte Mehrkosten abzudecken. Wie hoch die F?rderung ausf?llt, h?ngt davon ab, in welches Land Sie gehen. Die Pauschalen sind von der Europ?ischen Kommission auf Grundlage der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten vor Ort festgelegt:
L?ndergruppe 1 = monatlich 600 Euro
Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden
L?ndergruppe 2 = monatlich 540 Euro
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern
L?ndergruppe 3 = monatlich 540 Euro
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rum?nien, Serbien, Türkei, Ungarn
Die Gesamtsumme wird entsprechend dieser Raten für den studienbedingten Aufenthalt berechnet. Dabei wird – abh?ngig von den verfügbaren Mitteln – in der Regel eine maximale F?rderdauer festgelegt, die nicht Ihrer realen Aufenthaltsdauer entsprechen muss. Sollte Ihr tats?chlicher Aufenthalt kürzer sein als der bewilligte Zeitraum, wird eine taggenaue F?rderung berechnet. So kann für ein Semester eine F?rderdauer von z.B. 4 Monaten festgelegt werden – sollten Sie l?nger bleiben, erhalten Sie dann eine F?rderung von 4 Monatsraten. Sollte Ihr Aufenthalt vier Monate unterschreiten, erhalten Sie eine taggenaue F?rderung, die sich an Ihren realen, nachgewiesenen Aufenthaltsdaten berechnet.
Ihre Gasthochschule bescheinigt ihnen die Dauer des Semesters inklusive Orientierungsprogrammen oder zum Beispiel Sprachkursen. Aufenthaltstage, die nicht studienbedingt sind, etwa eine frühere Anreise zur Wohnungssuche, werden nicht gef?rdert.
Falls Sie schon ein anderes Stipendium erhalten, das nicht mit Erasmus+ kombiniert werden kann, bekommen Sie keine finanzielle F?rderung, k?nnen aber trotzdem am Programm teilnehmen. Auch wenn Sie Ihren Studienplatz in einem Restplatzverfahren erhalten, kann die finanzielle F?rderung entfallen. Der Aufenthalt wird in jedem Fall auf Ihr Erasmus-Kontingent, also die maximale Zeit im Programm, angerechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Erasmus+ F?rderung nur ein Zuschuss zu Ihrem Auslandsaufenthalt ist, der normalerweise nicht zur Deckung der gesamten Kosten ausreicht. Die Auszahlung der ersten F?rderrate kann zudem mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Sie sollten mit deutlichen Mehrkosten im Ausland rechnen. Abh?ngig von Land und Studienort k?nnen das 800 bis 1.200 Euro pro Monat sein. Sie sollten Ihren Aufenthalt daher frühzeitig planen und die zu erwartenden Kosten realistisch kalkulieren.
Eine parallele F?rderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme oder des DAAD ist ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, sich über die M?glichkeit des Auslands-BAf?G oder eines Bildungskredits zu informieren. Das Centrum für 金贝棋牌ntwicklung (CHE) stellt einen Studienkredit-Vergleich zur Verfügung.
Für ein Auslandsstudium k?nnen Sie auch dann BAf?G erhalten, wenn Sie im Inland nicht BAf?G-berechtigt sind. Eine Antragstellung lohnt sich für Sie auf jeden Fall, wenn Sie
- schon mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben.
- im Rahmen einer Hochschulkooperation der Humboldt-Universit?t für mindestens zw?lf Wochen ins Ausland gehen, oder an eine andere internationale 金贝棋牌 für mindestens sechs Monate beziehungsweise ein Semester.
- im Ausland Studienleistungen erbringen werden, die zumindest teilweise für Ihren Studiengang an der Humboldt-Universit?t anrechenbar sind.
- ausreichende Kenntnisse der Landes- beziehungsweise der Unterrichtssprache haben.
Auslands-BAf?G und Zusatzf?rderung (siehe Abschnitt "Zusatzf?rderung" weiter unten): Die Erasmus+ Social Top-Ups für Studierende mit Behinderung, Studierende mit chronischer Erkrankung und für Studierende mit Kindern werden nicht auf das Auslands-BAf?G angerechnet. Bei Erasmus+ Social Top-Ups für Erstakademiker*innen und erwerbst?tige Studierende ist das anders: diese werden bei der Berechnung des Auslands-BAf?Gs einbezogen.
Eine weitere M?glichkeit zur Finanzierung des Aufenthalts sind l?nderspezifische Stipendien und andere F?rderprogramme.
Das Erasmus+ Programm sieht für einige Personengruppen die M?glichkeit einer zus?tzlichen F?rderung vor, der sogenannten Social Top-Ups. In einigen F?llen k?nnen auch die real anfallenden Zusatzkosten in einem bestimmten Rahmen übernommen werden. Au?erdem k?nnen Sie eine Sonderf?rderung für die Nutzung umweltschonender Reisemittel beantragen.
Als Social Top-Ups k?nnen zus?tzlich zur regul?ren Erasmus+ F?rderung monatlich 250 Euro gezahlt werden. Die Beantragung steht den unten genannten Personengruppen frei, wobei jeweils nur ein Top-Up beantragt werden kann. Green Travel steht grunds?tzlich allen Bewerber*innen offen. Die Antragsformulare werden Ihnen zusammen mit Ihrem Grant Agreement rechtzeitig von uns zugeschickt. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die einzelnen M?glichkeiten der Zusatzf?rderung.
Social Top-Up: Studierende mit Behinderung
Dieses Top-Up k?nnen Sie beantragen, wenn Sie entweder einen Grad der Behinderung von 20 oder mehr haben, oder wenn Sie wegen einer chronischen Erkrankung bei Ihrem Auslandsaufenthalt Mehrkosten erwarten.
Social Top-Up: Studierende mit Kind
Wenn Sie für den gesamten Zeitraum Ihres Auslandsstudiums Ihr Kind mitnehmen, k?nnen Sie dieses Social Top-Up beantragen.
Social Top-Up: Erstakademiker*in
Wenn Ihre Eltern keinen akademischen Abschluss haben, k?nnen Sie dieses Social Top-Up beantragen.
Social Top-Up: Erwerbst?tige Studierende
Wenn Sie mindestens in den letzten sechs Monaten vor Ihrem Auslandssemester sozialversicherungspflichtig besch?ftigt waren und die T?tigkeit w?hrend Ihrer Abwesenheit nicht fortsetzen k?nnen, k?nnen Sie dieses Social Top-Up beantragen. Achtung: Die M?glichkeit besteht nur, wenn ihr monatlicher Verdienst bei 450 bis 850 Euro liegt.
Green Travel
Wenn Sie sowohl die An- als auch die Abreise ohne Flugzeug und Auto absolvieren, k?nnen Sie die Sonderf?rderung für Green Travel beantragen. Die H?he des Zuschusses richtet sich nach der Entfernung des Studienorts. Die S?tze für die Green-Travel-F?rderung k?nnen Sie auf der Website der Nationalen Agentur für Erasmus+ einsehen. Die Distanz zum Studienort wird mit dem Erasmus+ Entfernungs-Rechner ermittelt.
Website der Nationalen Agentur für Erasmus+
Realkostenf?rderung
Wenn durch Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung voraussichtlich h?here auslandsbedingte Mehrkosten entstehen, k?nnen Sie einen Realkosten-Antrag zur Unterstützung Ihres Aufenthalts stellen. So k?nnen Mehrkosten etwa für Assistenz, Mobilit?tstrainings oder barrierefreies Wohnen getragen werden, sofern diese nachweislich kein anderer Sozialtr?ger übernimmt. Eine Realkostenf?rderung ist bis zu maximal 15.000 Euro pro Semester m?glich.
Auch Studierende, die mit Ihrem Kind reisen, k?nnen einen Realkostenantrag für die entstehenden Mehrkosten im Ausland beantragen. Die Unterstützung dient zum Ausgleich der für das Kind beziehungsweise die Kinder entstehenden Mehrkosten etwa für Reise, Unterkunft oder Betreuung.
Den Antrag muss die Humboldt-Universit?t mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ einreichen. Wenn die Realkostenf?rderung für Sie in Frage kommt, melden Sie sich bitte frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung um einen Erasmus-Platz) bei der Koordination an Ihrer Fakult?t oder Ihrem Institut.
Erasmus+ bietet keinen Versicherungsschutz. Bitte überprüfen Sie daher, ob Sie auch w?hrend Ihres Auslandsaufenthalts ausreichend abgesichert sind. Denken Sie dabei insbesondere an die Auslandskranken-, Haftpflicht-, Unfall-, und Krankenrücktransportversicherung. Wir weisen Sie auf das Angebot der DAAD-Gruppenversicherung hin.
Das Erasmus+ Programm bietet Ihnen auch die M?glichkeit, einen Semesteraufenthalt mit einem Praktikum zu verbinden. Der Einsatz kann im Vorfeld oder im Anschluss an das Auslandsstudium in Vollzeit, oder w?hrend des Semesters in Teilzeit erfolgen, die Dauer kann flexibel vereinbart werden.
Das Praktikum muss in jedem Fall unter der Aufsicht und Verantwortung der Gasthochschule erfolgen, also in die schriftlichen Vereinbarungen des Learning und des Grant Agreements (mehr zu diesen Dokumenten im Abschnitt "Vorbereitung des Auslandssemesters" weiter unten) aufgenommen werden. ?ber Ihre M?glichkeiten vor Ort erkundigen Sie sich deshalb am besten direkt bei der Partneruniversit?t.
Falls Sie unabh?ngig von einem Studienaufenthalt ein Vollzeitpraktikum von mindestens 60 Tagen machen wollen, informieren Sie sich über die M?glichkeiten einer eigenst?ndigen Praktikumsf?rderung über Erasmus+.
Vorbereitung des Auslandssemesters
Sie m?chten am Erasmus+ Programm teilnehmen? Dann k?nnen Sie sich hier über die Bewerbung und die n?chsten Schritte informieren. Denn wenn Sie die Zusage für einen Platz bekommen, gibt es ein paar wichtige Dokumente und Formalit?ten zu beachten.
Um einen Austauschplatz bewerben Sie sich über Ihre Fakult?t beziehungsweise Ihr Institut. W?hrend des Bewerbungszeitraums, der in der Regel zwischen dem 1. November und 31. Januar liegt, k?nnen Sie sich für das folgende akademische Jahr bewerben: sowohl für das Winter- als auch das Sommersemester, oder für das gesamte Jahr. Die aktuelle für Sie geltende Frist finden Sie auf den Seiten Ihrer Fakult?t oder Ihres Instituts.
Erasmus-Koordinator*innen Ihrer Fakult?t oder Ihres Instituts
An den Fakult?ten und Instituten wird anhand von jeweils auf den Webseiten einsehbaren Kriterien eine Auswahl unter den Bewerbungen getroffen. ?bliche Kriterien sind zum Beispiel der Notenschnitt, das Fachsemester, Sprachkenntnisse und die individuell geschilderte Motivation. Ein Austauschplatz ist also nicht garantiert. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor der Bewerbung von der für Sie zust?ndigen Erasmus-Koordination Ihrer Fakult?t beziehungsweise Ihres Instituts beraten zu lassen.
Bewerbungsunterlagen
Auch die genauen Bewerbungsmodalit?ten k?nnen Sie auf den Webseiten der Fakult?ten und Institute nachlesen und mit der jeweiligen Erasmus-Koordination besprechen. Allgemein sollte eine Erasmus-Bewerbung jedoch aus den folgenden Unterlagen bestehen:
- Studienbescheinigung (AGNES-Ausdruck)
- Notenspiegel (AGNES-Ausdruck)
- Motivationsschreiben (bitte nennen Sie akademische Gründe für das Studium an der ausgew?hlten Gasthochschule)
- Tabellarischer Lebenslauf: Zum Erstellen Ihres Lebenslaufs k?nnen Sie zum Beispiel die Vorlage von Europass nutzen.
- bei Bewerbung für Master-Pl?tze: Bachelor-Zeugnis und aktuelle Studienbescheinigung
- Sprachnachweis, zum Beispiel HU-Sprachzeugnis B2 oder gleichwertige Sprachnachweise wie Unicert II, TOEFL, oder für Aufenthalte in Frankreich das Abiturzeugnis mit Leistungskurs Franz?sisch)
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung bekommen Sie von Ihrer Erasmus-Koordination ein Angebot für einen Studienplatz. Wenn Sie das Angebot annehmen, werden Sie an der Gasthochschule für den Platz nominiert.
Wenn Sie die Zusage für Ihren Studienplatz bekommen und diesen angenommen haben, erhalten Sie per E-Mail ein Formular: das Grant Agreement, oder, falls Sie in die Schweiz gehen, das Mobility Agreement.
Dieses Dokument ist Ihr Stipendienvertrag. Hierin k?nnen Sie die Details der Bewilligung, etwa die H?he des Mobilit?tszuschusses und die vereinbarte Aufenthaltsdauer prüfen, sowie Ihre Rechte und Pflichten als Erasmus+ Stipendiat*in nachlesen.
Nach Ihrer Nominierung wird die Partnerhochschule Sie entweder direkt oder über die Erasmus-Koordinator*innen kontaktieren und Sie über die Bewerbungsformalit?ten Ihrer Gasthochschule informieren.
Meistens müssen Sie sich entweder online bei der Partnerhochschule anmelden oder noch einmal Bewerbungsunterlagen wie ein Bewerbungsformular, das Grant Agreement und Ihr Transcript of Records einreichen.
Sobald auch die Partnerhochschule Sie angenommen hat, werden Sie dort immatrikuliert. Genauere 金贝棋牌 dazu erhalten Sie direkt von der Partnerhochschule oder entnehmen es deren Webseiten für Erasmus-Studierende.
Vor Anfang Ihres Auslandsaufenthalts erhalten Sie von Ihrer*Ihrem Erasmus-Koordinator*in eine Anleitung zur Erstellung des digitalen Learning Agreements. Im Learning Agreement legen Sie fest, welche 金贝棋牌 Sie an der Partnerhochschule besuchen werden und ihre Fakult?t beziehungsweise ihr Institut gibt an, wie Ihnen die Kurse an der HU anerkannt werden. Wer genau für die Anerkennungsprognose zust?ndig ist, erfahren Sie von Ihrer Erasmus-Koordination an Ihrer Fakult?t oder ihrem Institut.
Anleitung zur Erstellung des digitalen Learning Agreements
Vor der Ausreise erstellen Sie eine erste Version dieses Learning Agreements und lassen dies von Ihren Erasmus-Koordinator*innen beider Universit?ten unterschreiben.
Sollten sich nach Ihrer Ankunft ?nderungen ergeben, k?nnen Sie eine zweite, angepasste Version erstellen. Auch diese muss dann wieder von den Koordinator*innen beider Universit?ten unterzeichnet werden.
In der Regel sollte Ihr Studienprogramm die folgende Zahl an Studienpunkten umfassen:
- pro Semester im Vollzeitstudium 25-30 ECTS
- bei Trimestern im Vollzeitstudium jeweils 20 ECTS
- im Teilzeitstudium prozentual anteilig
Sollten Sie die im Learning Agreement vereinbarten ECTS nicht erreichen, müssen Sie eine Begründung in Form eines H?rtefallantrags einreichen, den wir dem DAAD bei Nachfragen vorlegen müssen. Sollten Sie weniger als 15 Punkte pro Semester erreicht haben, behalten wir uns vor, das Stipendium anteilig zurückzufordern. Sollten Sie gar keine Punkte erreicht haben, müssen Sie das gesamte Stipendium zurückzahlen.
Bitte stimmen Sie das Learning Agreement zeitnah mit der*dem zust?ndigen Mitarbeiter*in für Anerkennungsfragen ab. Konsultieren Sie dazu bitte die Erasmus-Koordination Ihrer Fakult?t beziehungsweise Ihres Instituts.
Zur sprachlichen Vorbereitung Ihres Aufenthalts unterstützt Sie die EU Academy beim Erwerb oder der Perfektionierung Ihrer Fremdsprachenkenntnisse durch verschiedene Sprachkurse und Sprachtests.
Der Zugang zum Sprachlernangebot und zu den Sprachgemeinschaften auf der OLS-Plattform erfolgt über einen EU-Login, mit dem Sie ein Konto erstellen. Wenn Sie sich zum ersten Mal auf der EU Academy-Plattform registrieren, müssen Sie Ihre Zustimmung zum Datenschutz geben.
Sie müssen sich zu jedem Semester, das Sie im Ausland verbringen werden, an der HU zurückmelden, damit Sie weiterhin immatrikuliert bleiben. Sie k?nnen bei der Rückmeldung für das neue Semester ein Urlaubssemester beantragen, damit das Semester nicht als Fachsemester gez?hlt wird und Sie gegebenenfalls auf das kostenpflichtige Semesterticket verzichten k?nnen. Das Grant Agreement (beziehungsweise das Mobility Agreement) gilt als Nachweisdokument über das Auslandsteilstudium für einen Beurlaubungsantrag beim Studierendenservice.
Nach der Ankunft
Sie sind an Ihrer Gastuniversit?t angekommen? Dann erhalten Sie in Kürze Ihr Erasmus+ Stipendium. Dafür ben?tigen wir noch ein paar Dokumente von Ihnen. Falls Sie Ihren Aufenthalt verl?ngern oder verkürzen m?chten – oder gar abbrechen müssen, erfahren Sie hier, was zu tun ist.
Ihr Erasmus+ Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt. Damit Sie die erste Stipendienrate so bald wie m?glich nach Ihrer Ankunft an der Partnerhochschule erhalten k?nnen, müssen uns die folgenden Unterlagen vorliegen:
- einen Scan des Grant Agreements, welches sie schon vor der Abreise einmal unterschrieben übermittelt haben sollten
- einen Scan des gültigen Learning Agreements, welches Sie vor der Ausreise erstellt und unterschreiben lassen haben
- die von der Gastuniversit?t unterzeichnete Confirmation of Registration (Vordruck siehe Donwloads unten)
Alle Dokumente, die Sie zum Start Ihres Auslandsaufenthalts noch nicht eingereicht haben, senden Sie uns bitte so bald wie m?glich per E-Mail zu.
Die zweite Stipendienrate bekommen Sie am Ende des Auslandsaufenthaltes. Dafür senden Sie die folgenden Unterlagen sp?testens drei Wochen nach Studienende an der Partnerhochschule ebenfalls per E-Mail an uns:
- die zweite Version des Learning Agreements, falls ?nderungen vorgenommen wurden
- die am Ende des Aufenthalts von der Partneruniversit?t unterzeichnete Confirmation for Student Stay Abroad (Vordruck siehe Downloads unten)
- einen Nachweis über Ihre Teilnahme am Online-Survey, zu dem Sie per E-Mail durch das Beneficiary Module der Europ?ischen Kommission aufgefordert werden
- Ihr Transcript of Records von der Partnerhochschule, in welchem alle von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen, Prüfungsergebnisse und erworbenen Studienpunkte vermerkt sind
Achtung: Unvollst?ndige, fehlende bzw. nicht fristgem?? eingereichte Unterlagen k?nnen zu einer Nichtauszahlung des Stipendiums führen. Nach dem 31. Oktober des laufenden Jahres k?nnen Auszahlungen für vergangene Semester grunds?tzlich nicht mehr garantiert werden.
Sie m?chten l?nger als ursprünglich geplant im Ausland studieren? Dann stimmen Sie eine m?gliche Verl?ngerung Ihres Aufenthalts mit Ihrer*Ihrem Erasmus-Koordinator*in und der Gasthochschule ab. Benutzen Sie dazu den Verl?ngerungsantrag (Vordruck siehe Downloads unten).
Einer Verl?ngerung kann zugestimmt werden, wenn Sie Ihr Erasmus-Zeitkontingent noch nicht aufgebraucht haben (siehe Erl?uterungen im Abschnitt "Voraussetzungen" oben) und die Gasthochschule noch einen Platz frei hat. Dass Sie auch finanziell weiter gef?rdert werden k?nnen, ist nicht garantiert. Das h?ngt davon ab, ob noch Gelder übrig sind
Wenn Sie Ihren Aufenthalt verkürzen wollen oder müssen, informieren Sie bitte frühzeitig Ihre Erasmus-Koordination und die Abteilung Internationales. Eine Verkürzung kann sich beispielsweise durch eine komprimierte Prüfungsphase ergeben, oder durch ?nderungen im Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gasthochschule, in deren Folge Sie nicht mehr genügend anerkennbare Kurse finden.
Beachten Sie, dass nur der tats?chlich an der Gasthochschule verbrachte Zeitraum f?rderf?hig ist. Au?erdem sind Sie auch bei einer Verkürzung aufgefordert, anerkennbare Leistungen für Ihren Studiengang einzubringen.
Eine Verkürzung setzt voraus, dass Sie mindestens 60 Tage im Ausland studiert haben. Ansonsten müssen Sie nachweisen, dass Sie durch h?here Gewalt (zum Beispiel Krankheit, eine Naturkatastrophe oder Streiks) gezwungen sind, Ihren Aufenthalt abzubrechen. Ein Abbruch muss immer individuell beantragt und bewilligt werden. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich so früh wie m?glich melden.
Zurück in Berlin
Ihr Auslandsstudium endet idealerweise mit der Anerkennung Ihrer an der Gasthochschule erbrachten Leistungen. Was Sie hierfür noch tun müssen und wie die Anerkennung abl?uft lesen Sie im folgenden Abschnitt.
Nach Ihrer Rückkehr an die HU k?nnen Sie sich an ihrer Fakult?t beziehungsweise Ihrem Institut die im Ausland erhaltenen Studienpunkte (ECTS) für Ihr Studium anerkennen lassen.
Tragen Sie dazu die Leistungen und das entsprechende Modul aus Ihrem HU-Studiengang in den Anerkennungsnachweis (Vordruck siehe Downloads unten) ein und lassen Sie diesen von Ihrem Prüfungsamt unterschreiben. Als Nachweis Ihrer Leistungen reichen Sie das von der Partnerhochschule ausgeschriebene Transcript of Records ein. Entscheidend sind die darin best?tigten Lernergebnisse, nicht der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen, die Sie im Ausland besucht haben. Nach der Bearbeitung vom Prüfungsamt werden Sie die Anerkennung in Ihrem AGNES- Leistungsübersicht finden k?nnen.
Die Beweispflicht bei Nichtanerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen liegt bei der HU, also der für Prüfungen zust?ndigen Einheit an Ihrer Fakult?t oder Ihrem Institut. Dies schreibt die Lissabon-Konvention vor. Sollte es Probleme bei der Anerkennung Ihrer Studienleistungen geben, haben Sie ein Recht auf Beschwerde.
Die Abteilung Internationales muss die Anerkennung Ihrer Leistungen gegenüber der Nationalen Agentur für Erasmus+ nachweisen k?nnen. Leiten Sie deswegen bitte Ihren unterschriebenen Anerkennungsnachweis per E-Mail an uns weiter. Auch wenn Sie sich dazu entscheiden keine Leistungen anerkennen zu lassen, brauchen wir den Anerkennungsnachweis. Senden Sie ihn dann einfach mit der Anmerkung ?keine Anrechnung gewünscht“.
Dokumente zum Download
Confirmation of Registration
Confirmation of Registration Schweiz
Confirmation for Student Stay Abroad
Confirmation for Student Stay Abroad Schweiz
Anerkennungsnachweis
APPLICATION FOR THE EXTENSION
APPLICATION FOR THE EXTENSION
Green Travel Formular
金贝棋牌
Für eine individuelle Beratung und Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Erasmus-Koordination Ihrer Fakult?t beziehungsweise Ihres Instituts.









