
Mit Erasmus+ Lehre k?nnen HU-Mitarbeitende mit Lehrauftrag (einschlie?lich Doktorand*innen) an Partneruniversit?ten im Ausland unterrichten. Solche Lehraufenthalte k?nnen dann gef?rdert werden, wenn sie an einer Partnerhochschule in einem der am Erasmus-Programm teilnehmenden Programml?nder stattfinden. Sie k?nnen Mittel auch beantragen, um Gastdozierende aus dem Ausland einzuladen.
Eine Lehrmobilit?t kann gef?rdert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Zwischen der HU und der gew?hlten Partnerhochschule besteht ein gültiger Erasmus-Vertrag zur Lehrmobilit?t (zur aktuellen Liste der Kooperationen).
- Der geplante Aufenthalt dauert mindestens zwei bis maximal fünf Arbeitstage.
- Das Lehrdeputat an der Gastuniversit?t betr?gt mindestens acht Stunden pro Woche (für jeden weiteren Aufenthaltstag darüber hinaus wird die minimale Stundenanzahl anteilig berechnet).
- Sp?testens einen Monat vor der gewünschten Dienstreise sind alle Antragsdokumente eingereicht.
Wenn mehr F?rderung beantragt wird als Mittel vorhanden sind, findet eine Auswahl statt. Die Kriterien dabei sind:
- Zweck der Reise (inhaltliche beziehungsweise fachliche Relevanz für den Arbeitsbereich, zum Beispiel Einbindung der Lehraktivit?ten und Lehrerfahrung in die Lehre an der HU, Aufbau gemeinsamer Lehrangebote mit Lehrenden der Partnerinstitution)
- Anzahl der bereits erfolgten Dienstreisen pro Person (Erstantr?ge werden bevorzugt berücksichtigt)
- Mehrwert für die HU im Rahmen der Internationalisierungsstrategie
- Art des Arbeitsverh?ltnisses zur HU (fest angestellte Lehrende werden bevorzugt berücksichtigt)
Sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihre Dienstreise mit einer Tagegeldpauschale gef?rdert werden, deren H?he vom Zielland abh?ngig ist. Au?erdem gibt es eine Fahrtkostenpauschale, die sich nach der zurückzulegenden Distanz richtet. Die jeweiligen F?rders?tze finden Sie hier.
Tagegeldpauschale für Arbeitstage und zus?tzliche Reisetage
- Gruppe 1 – Programml?nder mit hohen Lebenshaltungskosten (Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden): 180 Euro pro Tag
- Gruppe 2 – Programml?nder mit mittleren Lebenshaltungskosten (Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern): 160 Euro pro Tag
- Gruppe 3 – Programml?nder mit niedrigen Lebenshaltungskosten (Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, Türkei, Ungarn): 140 Euro pro Tag
Achtung: Feiertage und Urlaub k?nnen aus Erasmus-Sicht mit Ihrer Dienstreise verbunden, aber nicht gef?rdert werden. Bitte informieren Sie uns vor Beginn Ihrer Reise, wenn sie diese mit einem privaten Aufenthalt verbinden m?chten.
Fahrtkostenpauschale für An- und Abreise
- Der Erasmus+ Entfernungsrechner, ermittelt die Luftlinie von Berlin zum Zielort. Die Pauschale richtet sich dann nach der Reisedistanz:
- 10 – 99 Kilometer: 28 Euro (mit Green Travel: 56 Euro)
- 100 – 499 Kilometer: 211 Euro (mit Green Travel: 285 Euro, 1 Reisetag)
- 500 – 1.999 Kilometer: 309 Euro, 1 Reisetag (mit Green Travel: 417 Euro, 2 Reisetage)
- 2.000 – 2.999 Kilometer: 395 Euro, 2 Reisetage (mit Green Travel: 535 Euro, 4 Reisetage)
- 3.000 – 3.999 Kilometer: 580 Euro, 2 Reisetage (mit Green Travel: 785 Euro, 4 Reisetage)
- 4.000 – 7.999 Kilometer: 1.188 Euro, 2 bzw. 4 Reisetage
- 8.000 oder mehr Kilometer: 1.735 Euro, 3 bzw. 4 Reisetage
Achtung: Die HU ist verpflichtet, diese Pauschalbeitr?ge Ihrem Finanzamt anzuzeigen. Die Leistungen sind steuerpflichtig. Wir empfehlen daher, alle Belege für Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem dienstlichen Aufenthalt gut aufzubewahren und im folgenden Kalenderjahr im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches gegenüber Ihrem Finanzamt geltend zu machen.
Die Beantragung einer Lehrmobilit?tsf?rderung ist bis zu vier Wochen vor Reisebeginn m?glich. Wichtig ist, dass alle ben?tigen Unterlagen vor dem Start Ihrer Dienstreise vorliegen. Eine F?rderung von abgeschlossenen oder laufenden Lehraufenthalten ist nicht m?glich.
Vorbereitung
- Bevor Sie die Erasmus-F?rderung beantragen, besprechen Sie bitte mit dem Erasmus-Team die finanzielle Umsetzbarkeit Ihres Vorhabens und den damit verbundenen organisatorischen Schritten.
- Bitte kl?ren Sie ebenfalls vorab die Befürwortung des Lehraufenthaltes durch Ihre*n Vorgesetzte*n.
- Bitte informieren Sie sich im Intranet der HU auf den Seiten zu ?Mobilit?t & Reisen“ zur sogenannten A1-Bescheinigung!
Beantragung
Bitte senden Sie die folgenden Dokumente per E-Mail an das Erasmus-Team:
- einen ausgefüllten und von Ihnen, Ihren Vorgesetzten und der Fakult?t oder dem Institut unterzeichneten Dienstreiseantrag
- eine Einladung der Partnerhochschule, aus der der Zeitraum des geplanten Aufenthalts und die Anzahl der Lehrstunden hervorgehen
- das Grant Agreement
- das Mobility Agreement, welches Sie bitte ausgefüllt und von der Partneruni unterzeichnet digital an uns weiterleiten
- Optional zur Beantragung zus?tzlicher F?rderung: ausgefülltes Green Travel
W?hrend des Aufenthalts
Mit dem Letter of Confirmation best?tigt die Partneruniversit?t, dass Sie der Vereinbarung nachgekommen sind. Bitte lassen Sie das Dokument an Ihrem letzten Arbeitstag vor Ort unterschreiben. Danach reichen Sie es bitte per E-Mail beim Erasmus-Team ein.
Nach dem Aufenthalt
Sie erhalten eine automatisch generierte E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, einen Online-Fragebogen auszufüllen. Bitte beantworten Sie die Fragen vollst?ndig und geben uns nach der Bearbeitung eine kurze Rückmeldung.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass wir aktuell ausschlie?lich handschriftliche Unterschriften (per Scan) akzeptieren k?nnen!
Unter bestimmten Voraussetzungen k?nnen Sie zus?tzlich zu den oben genannten Erasmus-Pauschalen weitere F?rderung beantragen. Es bestehen folgende M?glichkeiten:
Top-Up: Green Travel
Wenn Sie die An- und Abreise ohne Flugzeug, Auto oder Boot absolvieren, k?nnen Sie die Sonderf?rderung für Green Travel beantragen. Der Antrag muss vor Beginn der Dienstreise per E-Mail beim Erasmus-Team eingegangen sein.
Die Nachweise (Tickets der An- und Abreise) müssen innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Reise per E-Mail/Scan eingereicht werden. Ohne Nachweise wird das Top-Up ?Green Travel“ nicht anerkannt.
Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Behinderung
Sie haben eine Zusage für die F?rderung Ihres Auslandsaufenthaltes bekommen und haben einen Grad der Behinderung von mindestens 20, oder eine chronische Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt? Dann k?nnen Sie einen Realkostenantrag stellen. Weitere 金贝棋牌 dazu finden Sie auf der Website des DAAD.
Achtung: Diesen Antrag müssen Sie mindestens zwei Monate vor Beginn Ihrer Dienstreise stellen. Nehmen Sie bitte so früh wie m?glich mit uns 金贝棋牌 per E-Mail auf.
Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Kind
Ihr Auslandsaufenthalt wird mit Erasmus+ gef?rdert und Sie reisen mit einem oder mehreren Kindern (bis 14 Jahre)? Dann k?nnen Sie einen Realkostenantrag stellen. Weitere 金贝棋牌 dazu finden Sie auf der Website des DAAD.
Achtung: Diesen Antrag müssen Sie mindestens zwei Monate vor Beginn Ihrer Dienstreise stellen. Nehmen Sie bitte so früh wie m?glich mit uns 金贝棋牌 per E-Mail auf.
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Antrag: "Green Travel"
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