Krankenversicherung und Gesundheit

In Deutschland gilt generell die Pflicht, krankenversichert zu sein. Um sich zu immatrikulieren, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben oder um einen Aufenthaltstitel zu beantragen, müssen Sie eine gültige Krankenversicherung nachweisen. Hier erfahren Sie, wie das geht.

Krankenversicherung für Studierende

Krankenversicherung für Studierende

Studierende aus der Europ?ischen Union, aus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Bringen Sie ihre Europ?ische Krankenversichertenkarte European Health Insurance Card (EHIC) mit. Damit k?nnen Sie in Deutschland Ihren Anspruch auf Gesundheitsversorgung nachweisen.

Den Anspruch müssen Sie zun?chst anerkennen lassen. Dafür kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche deutsche Krankenkasse (siehe die unten genannten Studienberater*innen) und legen Sie Ihre gültige europ?ische Krankenversicherungskarte, ein Ausweisdokument auf welchem Ihr Geburtsort ersichtlich ist, sowie den Zulassungsbescheid der Universit?t vor. Die Krankenkasse übermittelt der Humboldt-Universit?t dann den Nachweis, der für die Immatrikulation ben?tigt wird.

Bei Arztbesuchen k?nnen Sie die von Ihnen gew?hlte Krankenkasse nennen.

Studierende aus Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Tunesien

Mit diesen L?ndern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Verfahren Sie ebenso wie Studierende aus der Europ?ischen Union (siehe oben). Bei notwendigen ?rztlichen Behandlungen müssen Sie sich allerdings erneut an die gew?hlte Krankenkasse wenden.

In der Zeit vor dem Semesterbeginn haben Sie noch keinen Studierendenstatus. Bis dahin sind Sie für Ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Das gilt zum Beispiel für Teilnehmende an den Intensiv-Sprachkursen vor Semesterbeginn. Wir empfehlen Ihnen, für den Zeitraum von der Reise bis zum Semesterbeginn eine Reiseversicherung abzuschlie?en, das kann auch bei der Visabeantragung hilfreich sein.

Mit der Immatrikulation zum Sommersemester haben Sie ab dem 1. April den Studierendenstatus, mit der Immatrikulation zum Wintersemester haben Sie ab dem 1. Oktober den Studierendenstatus. Damit haben Sie ab diesem Datum Ihren Krankenversicherungsschutz nachgewiesen. ?ber die Universit?t stehen Sie darüber hinaus unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, was den direkten Weg zur und von der Universit?t betrifft sowie studienbezogene T?tigkeiten, die mit der Universit?t in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Versicherungspflicht: Studierende, die in ihrem Heimatland eine private Krankenversicherung haben, werden dennoch in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.

Befreiung von der Versicherungspflicht: Nach einer pers?nlichen Beratung (zum Beispiel bei der AOK, BARMER, DAK, Die Techniker; siehe die unten genannten Studienberater*innen) kann auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen. In dem Fall erhalten Sie die ?Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht“. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie w?hrend der gesamten Studienzeit in Deutschland zu keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr wechseln k?nnen, wenn Sie von dieser Versicherungspflicht erst einmal befreit sind.

Für eine unkomplizierte Abrechnung beim Arzt oder im Krankenhaus empfehlen wir eine deutsche Krankenversicherung.

Die Krankenkassen in Deutschland bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen für Studierende. Hier sind drei Krankenversicherungsoptionen, die Sie w?hrend Ihres Studiums in Berlin in Betracht ziehen k?nnen. Wir ermutigen Sie, ihre Angebote zu erkunden, um diejenige zu w?hlen, die am besten zu Ihnen passt.

Online-Informationsveranstaltungen von Krankenkassen für internationale Studierende auf Englisch

Studierende aus der Europ?ischen Union, aus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Bringen Sie ihre Europ?ische Krankenversichertenkarte European Health Insurance Card (EHIC) mit. Damit k?nnen Sie in Deutschland Ihren Anspruch auf Gesundheitsversorgung nachweisen.

Den Anspruch müssen Sie zun?chst anerkennen lassen. Dafür kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche deutsche Krankenkasse (siehe die unten genannten Studienberater*innen) und legen Sie Ihre gültige europ?ische Krankenversicherungskarte, ein Ausweisdokument auf welchem Ihr Geburtsort ersichtlich ist, sowie den Zulassungsbescheid der Universit?t vor. Die Krankenkasse übermittelt der Humboldt-Universit?t dann den Nachweis, der für die Immatrikulation ben?tigt wird.

Bei Arztbesuchen k?nnen Sie die von Ihnen gew?hlte Krankenkasse nennen.

Studierende aus Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Tunesien

Mit diesen L?ndern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Verfahren Sie ebenso wie Studierende aus der Europ?ischen Union (siehe oben). Bei notwendigen ?rztlichen Behandlungen müssen Sie sich allerdings erneut an die gew?hlte Krankenkasse wenden.

In der Zeit vor dem Semesterbeginn haben Sie noch keinen Studierendenstatus. Bis dahin sind Sie für Ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Das gilt zum Beispiel für Teilnehmende an den Intensiv-Sprachkursen vor Semesterbeginn. Wir empfehlen Ihnen, für den Zeitraum von der Reise bis zum Semesterbeginn eine Reiseversicherung abzuschlie?en, das kann auch bei der Visabeantragung hilfreich sein.

Mit der Immatrikulation zum Sommersemester haben Sie ab dem 1. April den Studierendenstatus, mit der Immatrikulation zum Wintersemester haben Sie ab dem 1. Oktober den Studierendenstatus. Damit haben Sie ab diesem Datum Ihren Krankenversicherungsschutz nachgewiesen. ?ber die Universit?t stehen Sie darüber hinaus unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, was den direkten Weg zur und von der Universit?t betrifft sowie studienbezogene T?tigkeiten, die mit der Universit?t in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Versicherungspflicht: Studierende, die in ihrem Heimatland eine private Krankenversicherung haben, werden dennoch in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.

Befreiung von der Versicherungspflicht: Nach einer pers?nlichen Beratung (zum Beispiel bei der AOK, BARMER, DAK, Die Techniker; siehe die unten genannten Studienberater*innen) kann auch eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen. In dem Fall erhalten Sie die ?Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht“. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie w?hrend der gesamten Studienzeit in Deutschland zu keiner gesetzlichen Krankenkasse mehr wechseln k?nnen, wenn Sie von dieser Versicherungspflicht erst einmal befreit sind.

Für eine unkomplizierte Abrechnung beim Arzt oder im Krankenhaus empfehlen wir eine deutsche Krankenversicherung.

Die Krankenkassen in Deutschland bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen für Studierende. Hier sind drei Krankenversicherungsoptionen, die Sie w?hrend Ihres Studiums in Berlin in Betracht ziehen k?nnen. Wir ermutigen Sie, ihre Angebote zu erkunden, um diejenige zu w?hlen, die am besten zu Ihnen passt.

Online-Informationsveranstaltungen von Krankenkassen für internationale Studierende auf Englisch

Krankenversicherung für Forschende

In Deutschland gibt es sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherungen. Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern k?nnen, h?ngt in der Regel davon ab, ob Sie in Deutschland angestellt sind oder sich anderweitig (zum Beispiel über ein Stipendium, Finanzierung der Heimatuniversit?t, eigene Mittel) finanzieren.

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht ab dem ersten Tag der Einreise. Es ist jedoch h?ufig schwer, sich bereits im Ausland bei einer privaten oder gesetzlichen deutschen Krankenkasse versichern zu lassen. Sie k?nnen deshalb eine Auslands- oder Reisekrankenversicherung als ?bergangsl?sung für die ersten Wochen in Deutschland w?hlen. In Deutschland sollten Sie dann m?glichst schnell eine Versicherung bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abschlie?en.

Für EU-Bürger*innen gelten Sonderregelungen. Wenn Sie sich für einen kürzeren Aufenthalt in Deutschland befinden, fragen Sie bei ihrer Krankenversicherung im Heimatland nach der Europ?ischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese deckt jedoch nur Notf?lle ab. Für erweiterten Schutz beantragen sie bei ihrer Krankenkasse im Heimatland das Europ?ische Dokument S1.

Damit Ihre Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird, müssen Sie nachweisen, dass ihre Krankenkasse tats?chlich denselben Schutz bietet wie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Nachweis ist sehr schwierig und h?ufig nicht zu erbringen. Verlassen Sie sich nicht auf diese Regelung.

Wir empfehlen Ihnen im Zweifel immer den Abschluss einer zus?tzlichen Versicherung bei einem Deutschen Versicherungsunternehmen (privat oder gesetzlich). Für die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel ein Arbeitsvertrag als Angestellte*r der HU n?tig. Stipendiat*innen und anderweitig finanzierte Gastwissenschaftler*innen ben?tigen normalerweise eine private Krankenversicherung.

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht ab dem ersten Tag der Einreise. Es ist jedoch h?ufig schwer, sich bereits im Ausland bei einer privaten oder gesetzlichen deutschen Krankenkasse versichern zu lassen. Sie k?nnen deshalb eine Auslands- oder Reisekrankenversicherung als ?bergangsl?sung für die ersten Wochen in Deutschland w?hlen. In Deutschland sollten Sie dann m?glichst schnell eine Versicherung bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abschlie?en.

Für EU-Bürger*innen gelten Sonderregelungen. Wenn Sie sich für einen kürzeren Aufenthalt in Deutschland befinden, fragen Sie bei ihrer Krankenversicherung im Heimatland nach der Europ?ischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese deckt jedoch nur Notf?lle ab. Für erweiterten Schutz beantragen sie bei ihrer Krankenkasse im Heimatland das Europ?ische Dokument S1.

Damit Ihre Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird, müssen Sie nachweisen, dass ihre Krankenkasse tats?chlich denselben Schutz bietet wie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Nachweis ist sehr schwierig und h?ufig nicht zu erbringen. Verlassen Sie sich nicht auf diese Regelung.

Wir empfehlen Ihnen im Zweifel immer den Abschluss einer zus?tzlichen Versicherung bei einem Deutschen Versicherungsunternehmen (privat oder gesetzlich). Für die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel ein Arbeitsvertrag als Angestellte*r der HU n?tig. Stipendiat*innen und anderweitig finanzierte Gastwissenschaftler*innen ben?tigen normalerweise eine private Krankenversicherung.

Berater*innen der gesetzlichen Krankenversicherungen

AOK Nordost

Christopher Manicke
Tel.: (+49 331) 27 72-24632
Tel.: 0800 26 50 80-24632 (0800 = in Deutschland gebührenfrei)

E-Mail senden

BARMER

Julia Melchior
Tel.: 0800 333004 101-241 (0800 = in Deutschland gebührenfrei)
Mobil: (+49) 151 11 30 28 35

E-Mail senden

DAK – Gesundheit

Jessica Meschkat
Tel.: (+49 30) 21 00 273- 11 11
Tel.: (+49 172) 82 55 301

E-Mail senden

Die Techniker (TK)

Lutz Matuschke
Tel.: (+49 40) 460 65 10 37 07

Franziska Stiehm
Tel.: (+49 40) 460 65 10 36 68

E-Mail senden

?rzte finden und weiterer Versicherungsschutz

Bei leichten Erkrankungen wie einer Erk?ltung, Grippe, leichten Verletzungen etc. ist in Deutschland der Hausarzt/die Haus?rztin erste*r Ansprechpartner*in. Bei speziellen Erkrankungen überweist die Haus?rztin an einen Spezialisten. Sollten Sie an Erkrankungen leiden, die auch im Heimatland von einem Spezialisten behandelt wird, k?nnen Sie sich auch direkt an einen solchen wenden, ohne vorab Ihren Hausarzt zu konsultieren.

Grunds?tzlich entscheiden Sie selbst, in welcher Arztpraxis oder in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden m?chten, solange man dort Ihre Krankenkasse akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihre Krankenkasse in der jeweiligen Arztpraxis anerkannt wird, um teure Arztrechnungen zu vermeiden.

In vielen Hausarztpraxen gibt es offene Sprechstunden und man kann ohne Terminbuchung vorsprechen. Wenn man lange Wartezeiten vermeiden m?chte und keine akute Erkrankung vorliegt, ist es jedoch von Vorteil, die Praxis vor dem Besuch telefonisch zu kontaktieren und einen Termin zu vereinbaren. Je nach Praxis kann die Terminvergabe mehrere Wochen Vorlauf ben?tigen (vor allem bei Fach?rzt:innen). Bitte nehmen Sie bei jedem Arztbesuch Ihre Versichertenkarte mit – sie muss in jedem Quartal neu eingelesen werden.

Sofern Sie privat versichert sind, müssen Sie einen Rechnungsbetrag überweisen, der Ihnen dann von der Versicherung zurückerstattet wird.

In Deutschland kann man Medikamente ausschlie?lich in Apotheken kaufen. Einige Medikamente, wie etwa Kopfschmerztabletten, sind rezeptfrei (ohne Rezept) erh?ltlich, die meisten Medikamente sind rezeptpflichtig; dann ben?tigen Sie ein Rezept, eine ?rztin muss also ein Rezept ausstellen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel einen Teil der Kosten für rezeptpflichtige Medikamente. Manchmal müssen Sie in der Apotheke eine Rezeptgebühr bezahlen und eventuell ist auch eine private Zuzahlung notwendig.

Sollten Sie mitten in der Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag krank werden, sind Notdienste und Nachtapotheken immer für Sie da. Unter der Nummer (030) 116117 erhalten Patientinnen und Patienten rund um die Uhr in dringenden F?llen kompetenten ?rztlichen Rat. Sollten Sie sofort Hilfe ben?tigen, k?nnen Sie auch in die Notaufnahme des n?chsten Krankenhauses gehen. Im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls, der sofortige Hilfe erfordert, rufen Sie den Rettungsdienst unter 112.

Für psychologische und/oder seelsorgerische Beratung k?nnen Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:

Humboldt-Universit?t: Seelisch gesund studieren

Humboldt-Universit?t: psychologische Beratung

Studierendenwerk Berlin: Psychotherapeutische Beratung

Bitte überprüfen Sie, welche Leistungen Ihre Krankenversicherung bei Unf?llen in der Freizeit anbietet. Wenn Sie weitere Leistungen wünschen, ist es m?glich, eine zus?tzliche Unfallversicherung für den Freizeitbereich abzuschlie?en.

Hier geht es nicht um Gesundheit, aber einen anderen wichtigen Versicherungsschutz: Generell empfehlen wir, für Ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland eine Privathaftpflichtversicherung abzuschlie?en. Das gilt für den Fall, dass Sie selbst in Ihrer Wohnung oder anderswo Sch?den an Dritten verursachen. Kleine Sch?den k?nnen oft schon zu gro?en Kosten führen, weshalb diese Versicherung zu den mit Abstand wichtigsten Versicherungspolicen geh?rt.

Bei leichten Erkrankungen wie einer Erk?ltung, Grippe, leichten Verletzungen etc. ist in Deutschland der Hausarzt/die Haus?rztin erste*r Ansprechpartner*in. Bei speziellen Erkrankungen überweist die Haus?rztin an einen Spezialisten. Sollten Sie an Erkrankungen leiden, die auch im Heimatland von einem Spezialisten behandelt wird, k?nnen Sie sich auch direkt an einen solchen wenden, ohne vorab Ihren Hausarzt zu konsultieren.

Grunds?tzlich entscheiden Sie selbst, in welcher Arztpraxis oder in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden m?chten, solange man dort Ihre Krankenkasse akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihre Krankenkasse in der jeweiligen Arztpraxis anerkannt wird, um teure Arztrechnungen zu vermeiden.

In vielen Hausarztpraxen gibt es offene Sprechstunden und man kann ohne Terminbuchung vorsprechen. Wenn man lange Wartezeiten vermeiden m?chte und keine akute Erkrankung vorliegt, ist es jedoch von Vorteil, die Praxis vor dem Besuch telefonisch zu kontaktieren und einen Termin zu vereinbaren. Je nach Praxis kann die Terminvergabe mehrere Wochen Vorlauf ben?tigen (vor allem bei Fach?rzt:innen). Bitte nehmen Sie bei jedem Arztbesuch Ihre Versichertenkarte mit – sie muss in jedem Quartal neu eingelesen werden.

Sofern Sie privat versichert sind, müssen Sie einen Rechnungsbetrag überweisen, der Ihnen dann von der Versicherung zurückerstattet wird.

In Deutschland kann man Medikamente ausschlie?lich in Apotheken kaufen. Einige Medikamente, wie etwa Kopfschmerztabletten, sind rezeptfrei (ohne Rezept) erh?ltlich, die meisten Medikamente sind rezeptpflichtig; dann ben?tigen Sie ein Rezept, eine ?rztin muss also ein Rezept ausstellen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel einen Teil der Kosten für rezeptpflichtige Medikamente. Manchmal müssen Sie in der Apotheke eine Rezeptgebühr bezahlen und eventuell ist auch eine private Zuzahlung notwendig.

Sollten Sie mitten in der Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag krank werden, sind Notdienste und Nachtapotheken immer für Sie da. Unter der Nummer (030) 116117 erhalten Patientinnen und Patienten rund um die Uhr in dringenden F?llen kompetenten ?rztlichen Rat. Sollten Sie sofort Hilfe ben?tigen, k?nnen Sie auch in die Notaufnahme des n?chsten Krankenhauses gehen. Im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls, der sofortige Hilfe erfordert, rufen Sie den Rettungsdienst unter 112.

Für psychologische und/oder seelsorgerische Beratung k?nnen Sie sich an folgende Einrichtungen wenden:

Humboldt-Universit?t: Seelisch gesund studieren

Humboldt-Universit?t: psychologische Beratung

Studierendenwerk Berlin: Psychotherapeutische Beratung

Bitte überprüfen Sie, welche Leistungen Ihre Krankenversicherung bei Unf?llen in der Freizeit anbietet. Wenn Sie weitere Leistungen wünschen, ist es m?glich, eine zus?tzliche Unfallversicherung für den Freizeitbereich abzuschlie?en.

Hier geht es nicht um Gesundheit, aber einen anderen wichtigen Versicherungsschutz: Generell empfehlen wir, für Ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland eine Privathaftpflichtversicherung abzuschlie?en. Das gilt für den Fall, dass Sie selbst in Ihrer Wohnung oder anderswo Sch?den an Dritten verursachen. Kleine Sch?den k?nnen oft schon zu gro?en Kosten führen, weshalb diese Versicherung zu den mit Abstand wichtigsten Versicherungspolicen geh?rt.

Abteilung Internationales (VI)

Anschrift

Abteilung Internationales (VI)
Unter den Linden 6
10099 Berlin

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Telefon : 030 2093-46703