
Wenn Sie an der HU oder an der Charit¨¦ immatrikuliert sind und einen Praktikumsplatz im Ausland gefunden haben, k?nnen Sie sich f¨¹r F?rderung durch das Programm Erasmus+ bewerben. Auf dieser Seite finden Sie alle ½ð±´ÆåÅÆ ¨¹ber die Voraussetzungen, den Bewerbungsprozess, die F?rderung und verschiedene Top-Ups. Alle hierf¨¹r ben?tigten Dokumente k?nnen Sie direkt herunterladen. Au?erdem bekommen Sie einen ?berblick ¨¹ber alle Abl?ufe und k?nnen die Antworten auf h?ufig gestellte Fragen zu Urlaub, Wochenenden und Versicherungsschutz nachlesen.
Anforderungen an Bewerber*innen
- Damit Ihr Praktikumsvorhaben f¨¹r die F?rderung in Frage kommt, m¨¹ssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung als Studierende*r an der HU oder an der Charit¨¦ immatrikuliert sein.
- Der Zeitraum der F?rderung kann dann bis zu einem Jahr nach Ihrem Studienabschluss liegen.
- Wichtig ist, dass sich Ihr Status w?hrend des Praktikums nicht ?ndert, Sie in der Zeit des Aufenthalts also durchgehend immatrikuliert oder exmatrikuliert bleiben.
- Sie m¨¹ssen au?erdem eine Private Anschrift in Deutschland haben.
- Au?erdem ist entscheidend, dass Sie ¨¹ber Kenntnisse der Arbeitssprache im Praktikumsunternehmen verf¨¹gen. Als Minimum ist Niveau B2 gem?? dem Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen nachzuweisen.
- Ein Sprachnachweis ist nicht erforderlich, wenn es sich bei der Arbeitssprache um Ihre Muttersprache handelt.
Anforderungen an das Praktikum
- Ihr Vorhaben kann gef?rdert werden, wenn es eine inhaltliche Verbindung zu Ihrem Studium hat.
- F¨¹r die F?rderung kommen ausschlie?lich Vollzeitpraktika in Frage. Als Vollzeit gelten 35 oder mehr Stunden pro Woche, im Lehramt sind es 12 Stunden in der Woche.
Das Praktikum darf mindestens zwei und maximal sechs Monate dauern, ma?geblich ist daf¨¹r der EU-Rechner. Der EU-Rechner ist ein Tool des DAAD, das wir zur Berechnung der Praktikumsdauer verwenden. Vom Geldgeber wird jeder Monat pauschal mit 30 Tagen berechnet, weshalb es zu Unterschieden zur eigenen Berechnung kommen kann.
- Beachten Sie au?erdem, dass ¨¹ber Erasmus+ nur Praktika gef?rdert werden k?nnen, die in einem der teilnehmenden Programml?nder stattfinden. Die Erasmus-Programml?nder sind alle Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, T¨¹rkei
Achtung: Bitte beachten Sie, dass Sie je Studienphase f¨¹r maximal 12 Monate von Erasmus+ gef?rdert werden k?nnen. Dies gilt f¨¹r Auslandssemester und Auslandspraktika zusammen. Eine Ausnahme bilden die Staatsexamen, hier betr?gt die maximale F?rderdauer 24 Monate.
Die Bewerbung f¨¹r die F?rderung Ihres Auslandspraktikums findet in zwei Schritten statt, bei denen jeweils mehrere Dokumente einzureichen sind. Bitte bewerben Sie sich fr¨¹hestens sechs Monate und mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Praktikumsstart ausschlie?lich ¨¹ber unser Bewerbungsportal.
Ihre Unterlagen werden vom Erasmus+ Team Praktikum gepr¨¹ft, bevor wir Ihnen per E-Mail ?gr¨¹nes Licht¡° f¨¹r den zweiten Schritt der Bewerbung geben.
Achtung: Die Bewerbung muss vor dem Start Ihres Praktikums vollst?ndig abgeschlossen sein. Eine F?rderung von laufenden oder abgeschlossenen Praktika ist nicht m?glich.
Die Erasmus-F?rderung erfolgt taggenau anhand von Pauschalen. Bitte achten Sie deshalb darauf, auf den Erasmus-Dokumenten genau den Zeitraum vom ersten bis zum letzten Arbeitstag anzugeben (extra Wochenenden oder Urlaub werden nicht gez?hlt).
Die F?rderungspauschalen richten sich nach Gruppen der Programml?nder:
L?ndergruppe 1 ¨C monatlich 750 Euro
Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden
L?ndergruppe 2 ¨C monatlich 690 Euro
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
L?ndergruppe 3 ¨C monatlich 690 Euro
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, T¨¹rkei, Ungarn
Das Erasmus-Programm sieht f¨¹r einige Personengruppen die M?glichkeit einer zus?tzlichen F?rderung vor, der sogenannten Social Top-Ups. Au?erdem kann eine Sonderf?rderung f¨¹r umweltschonende Reisemittel beantragt werden.
Als Social Top-Ups k?nnen zus?tzlich zur regul?ren Erasmus-F?rderung monatlich 250 Euro gezahlt werden. Die Beantragung steht den unten genannten Personengruppen frei, wobei jeweils nur ein Top-Up beantragt werden kann. Green Travel steht grunds?tzlich allen Bewerber*innen offen. Im Folgenden erfahren Sie mehr ¨¹ber die einzelnen M?glichkeiten der Zusatzf?rderung.
Social Top-Up: Studierende mit Behinderung
Dieses Top-Up k?nnen Sie beantragen, wenn Sie entweder einen Grad der Behinderung von 20 oder mehr haben, oder wenn Sie wegen einer chronischen Erkrankung bei Ihrem Auslandsaufenthalt Mehrkosten erwarten.
Social Top-Up: Studierende mit Kind
Wenn Sie f¨¹r den gesamten Zeitraum Ihres Praktikums Ihr Kind (bis zu 14 Jahre) mit ins Ausland nehmen, k?nnen Sie dieses Social Top-Up beantragen.
Social Top-Up: Erstakademiker*in
Wenn Ihre Eltern keinen akademischen Abschluss haben, k?nnen Sie dieses Social Top-Up beantragen.
Social Top-Up: Erwerbst?tige Studierende
Wenn Sie mindestens in den letzten sechs Monaten vor Ihrem Praktikum erwerbst?tig waren und diese Besch?ftigung w?hrend Ihres Praktikums nicht fortsetzen k?nnen, k?nnen Sie dieses Social Top-Up beantragen. Der Verdienst muss monatlich zwischen 450 € und 850 € betragen haben.
Green Travel
Wenn Sie sowohl die An- als auch die Abreise ohne Flugzeug, Auto oder Boot absolvieren, k?nnen Sie die Sonderf?rderung f¨¹r Green Travel beantragen.
Achtung: Bitte benutzen Sie die jeweiligen Antragsdokumente (unter Downloads).
Vor der Erasmus-Bewerbung
- Die Akquise eines geeigneten Praktikumsplatzes inklusive Vereinbarung des Praktikumszeitraums liegen in Ihrer Verantwortung.
- Falls es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, kl?ren Sie bitte mit Ihrem zust?ndigen Pr¨¹fungsb¨¹ro die Anerkennung und lassen sich das Dokument ?Nachweis Pflichtpraktikum¡° (siehe Downloads) unterschreiben.
- Bitte pr¨¹fen Sie ebenfalls selbstst?ndig, ob die F?rdervoraussetzungen (siehe Abschnitt ?Voraussetzungen¡° weiter oben) erf¨¹llt sind.
Einreichen der Erasmus-Bewerbung
- Die Bewerbung muss vor dem Start Ihres Praktikums vollst?ndig abgeschlossen sein. (Siehe Abschnitt ?Bewerbung¡° weiter oben.)
Zum Start des Praktikums
Lassen Sie sich am ersten Arbeitstag das Dokument "Certificate of Arrival" unterschreiben und laden Sie es im MoveOn Portal hoch. Sobald das erledigt ist, k?nnen wir Ihnen die erste Rate Ihrer Erasmus-F?rderung ¨¹berweisen.
W?hrend des Praktikums
Wenn sich w?hrend Ihres Praktikums ?nderungen ergeben, laden Sie sp?testens 30 Tage vor dem urspr¨¹nglichen Ende Ihres Aufenthalts das Dokument ¡°Learning Agreement Changes¡± zusammen mit Ihrer aktualisierten Versicherungsauskunft im MoveOn Portal hoch.
Zum Ende des Praktikums
- Lassen Sie sich am letzten Arbeitstag das Dokument Departure unterschreiben und laden Sie es im MoveOn Portal hoch.
Kurz nach Ende Ihres Praktikums erhalten Sie au?erdem eine E-Mail mit dem Link zu einer Online-Befragung von der EU. Bitte geben Sie uns nach der Bearbeitung eine kurze R¨¹ckmeldung per E-Mail. Wenn das ?Learning Agreement Departure¡°-Dokument vorliegt und die Umfrage ausgef¨¹llt ist, k?nnen wir Ihnen die zweite Rate Ihrer Erasmus-F?rderung ¨¹berweisen.
Kann ich w?hrend des Praktikums Urlaub nehmen? L?uft die F?rderung an Feiertagen und Wochenenden weiter?
Die Erasmus-F?rderung f¨¹r Auslandspraktika erfolgt taggenau. Urlaub und andere freie Tage k?nnen durch Erasmus+ nicht gef?rdert werden. Wenn Sie in Absprache mit Ihrem Praktikumsunternehmen Urlaub nehmen, melden Sie vorab dem Erasmus-Team Praktikum per E-Mail von wann bis wann Sie Ihr Praktikum unterbrechen. Wir berechnen die F?rderung anschlie?end neu. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie insgesamt nicht die Mindest-F?rderdauer unterschreiten und damit Ihren F?rderanspruch verlieren!
E-Mail an Erasmus-Team Praktikum
Bin ich im Ausland versichert? Welche Versicherungen muss ich abschlie?en?
Mit einem Erasmus-Mobilit?tszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU Kommission noch die Nationale Agentur DAAD, noch die Humboldt-Universit?t zu Berlin haften f¨¹r Sch?den, die im Zusammenhang mit von Erasmus+ gef?rderten Praktika entstehen.
Der Projekttr?ger ist verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz der Gef?rderten sicherzustellen. F¨¹r Praktika sind der Abschluss einer Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung (f¨¹r Studierende der Medizin auch einer Berufshaftpflichtversicherung) sowie einer Krankenversicherung (inkl. R¨¹ckf¨¹hrungsversicherung) verpflichtend. Au?erdem sollten eine Lebens- und Reiseversicherung abgeschlossen werden.
F¨¹r alle Teilnehmenden am Programm Erasmus+ (auch Absolvent*innen) besteht die M?glichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
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Grant Agreement
Learning Agreement
Green Travel und Social Top Ups
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