Humboldt-Universit?t zu Berlin


Notenumrechnung

Seit der Ratifizierung der Lissabon-Konvention in Deutschland in 2007 hat sich die Humboldt-Universit?t zu Berlin zur Aufgabe gemacht, die Richtlinien der Europ?ischen Kommission bez¨¹glich Anerkennung und Anrechnung ausl?ndischer Hochschulleistungen kontinuierlich und verbindlich umzusetzen.

Im Hinblick auf die Umrechnung ausl?ndischer Hochschulnoten bietet die Lissabon-Konvention keine feste Regelung. Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK, Projekt nexus) in Deutschland empfehlen in erster Linie, die im Ausland erbrachten Pr¨¹fungen dem Studienkonto an der heimischen ½ð±´ÆåÅÆ m?glichst unbenotet anzurechnen. Es k?nnen aber auch folgende Notenumrechnungsverfahren zum Einsatz kommen.

ECTS-Einstufungstabellen (engl. ECTS Grading Tables)
Mehr dazu in ECTS-Leitfaden (2015)
Weiter zu ECTS-Einstufungstabellen der HU-Berlin
Kurzlink: hu.berlin/dstat

Lineare Notentransformation mithilfe der Modifizierten bayerischen Formel
Mehr dazu in Modifizierte bayerische Formel
Weiter zum Notenumrechnungssystem (NUS+) der HU-Berlin


Zust?ndigkeiten

?ber die Anrechnung von Studienleistungen und Pr¨¹fungen sowie die Umrechnung ausl?ndischer Hochschulnoten entscheiden an der Humboldt-Universit?t die zust?ndigen Pr¨¹fungsaussch¨¹sse (vgl. ¡ì 110 der F?cher¨¹bergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Pr¨¹fung der Humboldt-Universit?t zu Berlin (ZSP-HU)).

?

Bei der ½ð±´ÆåÅÆaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in ?bereinstimmung mit dem f¨¹r die Humboldt-Universit?t geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere ½ð±´ÆåÅÆ dazu, zu Ihren Rechten und M?glichkeiten finden Sie unter /de/hu/impressum/datenschutzerklaerung