Humboldt-Universit?t zu Berlin

Krankenversicherung der Studierenden

Krankenversicherung, Krankenversicherungsnachweis, Krankenversicherungspflicht, SMV

Studierende sind nach ¡ì 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V versicherungspflichtig, wenn sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten ½ð±´ÆåÅÆ in Deutschland eingeschrieben sind.

F¨¹r die Immatrikulation an der Humboldt-Universit?t zu Berlin muss daher ein Nachweis ¨¹ber Ihren Krankenversicherungsstatus (gesetzlich versichert oder von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit) gef¨¹hrt werden.

Bei allen Fragen zur studentischen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre bzw. eine gesetzliche oder private Krankenkasse, die Sie umfassend ber?t.

Seit dem 01.01.2022 sind alle ½ð±´ÆåÅÆn in Deutschland gegen¨¹ber den gesetzlichen Krankenkassen zur Teilnahme am rein elektronischen Studierenden-Meldeverfahren (SMV-Verfahren) verpflichtet. Meldungen der Krankenkassen in Papierform werden somit nicht mehr akzeptiert.

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Um Ihren Versicherungsstatus nachzuweisen, gehen Sie bitte wie hier beschrieben vor.

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A. Krankenversicherungsnachweis f¨¹r die Immatrikulation

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1. Sie sind bei einer *gesetzlichen Krankenkasse* in Deutschland versichert.

Bitten Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Nachweis ¨¹ber Ihren Versicherungsstatus unter Nennung der Absendernummer H0000442 an die Humboldt-Universit?t zu Berlin elektronisch zu ¨¹bermitteln.

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2. Sie sind in Deutschland privat oder in einem Land der Europ?ischen Union gesetzlich versichert, sind nicht versicherungspflichtig (z.B. weil Sie das 30. Lebensjahr ¨¹berschritten haben) bzw. k?nnen aus einem anderen Grund von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit werden.

Bitte nehmen Sie ½ð±´ÆåÅÆ zu einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland Ihrer Wahl auf und bitten Sie, unter der Nennung der Absendernummer H0000442 Ihren Versicherungsstatus der Humboldt-Universit?t zu Berlin elektronisch zu ¨¹bermitteln. ?

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Wichtige Hinweise: Nur gesetzliche Krankenkassen in Deutschland k?nnen pr¨¹fen, ob Ihr Versicherungsschutz f¨¹r die Immatrikulation an einer ½ð±´ÆåÅÆ ausreichend ist und Sie von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreit werden k?nnen. Die Befreiung gilt in der Regel mindestens f¨¹r die gesamte Dauer des Studiums und kann in den meisten F?llen nicht widerrufen werden. Bitte lassen Sie sich daher vor Ihrem Studienbeginn umfassend von einer Krankenkasse Ihrer Wahl beraten.

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B. ?nderung des Versicherungsstatus

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Bei einem Krankenkassenwechsel w?hrend Ihres Studiums an der Humboldt-Universit?t zu Berlin muss durch Ihre neue gesetzliche Krankenkasse eine elektronische Meldung an die HU ¨¹bermittelt werden. Bitte teilen Sie Ihrer Krankenkasse daf¨¹r die Absendernummer H0000442 mit.

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C. Zus?tzliche Hinweise f¨¹r internationale Studierende

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Auch internationale Studierende sind in Deutschland grunds?tzlich krankenversicherungspflichtig.

Bitte nehmen Sie zeitnah ½ð±´ÆåÅÆ zu einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl auf und lassen sich dort entweder versichern oder befreien, damit Ihr Versicherungsstatus der Humboldt-Universit?t zu Berlin f¨¹r Ihre Immatrikulation elektronisch best?tigt werden kann.

Auf der Webseite der Abteilung Internationales finden Sie ½ð±´ÆåÅÆdaten von ?Krankenkassen in Deutschland, die Sie f¨¹r Ihre Fragen kontaktieren k?nnen:


Krankenversicherung und Gesundheit ("Berater:innen der gesetzlichen Krankenversicherung")

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D. Weiterf¨¹hrende ½ð±´ÆåÅÆ

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? Welche meldepflichtigen ½ð±´ÆåÅÆ tauschen ½ð±´ÆåÅÆn und Krankenkassen miteinander aus?

Nach ¡ì 199a SGB V bestehen folgende Meldepflichten f¨¹r Krankenkassen und ½ð±´ÆåÅÆn:

Meldungen der Krankenkassen an die HU Berlin:

  • M10: Versicherungsstatus der Studierenden f¨¹r die Immatrikulation
  • M11: Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel
  • M12: Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeitr?ge (verhindert die R¨¹ckmeldung an der HU)
  • M13: Begleichung der r¨¹ckst?ndigen Beitr?ge durch die Studierenden (erm?glicht die R¨¹ckmeldung an der HU nach der M12-Meldung)

Meldungen der HU Berlin an die gesetzlichen Krankenkassen:

  • M20: Beginn des Studiums an der HU Berlin
  • M30: Ende des Studiums an der HU Berlin

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Den Umfang der meldepflichtigen ½ð±´ÆåÅÆ seitens der Krankenkassen finden Sie ¨¹ber das nachfolgend verlinkte Dokument der GKV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen):

Anlage 1 der Gemeinsamen Grunds?tze zum elektronischen Studenten-Meldeverfahren nach ¡ì 199a Abs. 7 SGB V - Meldung der Krankenkassen

Den Umfang der meldepflichtigen Daten seitens der ½ð±´ÆåÅÆn finden Sie in diesem Dokument der GKV zusammengestellt:

Anlage 2 der Gemeinsamen Grunds?tze zum elektronischen Studenten-Meldeverfahren nach ¡ì 199a Abs. 7 SGB V ¨C Meldung der ½ð±´ÆåÅÆn

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? Wo finde ich weiterf¨¹hrende ½ð±´ÆåÅÆ zum Meldeverfahren?

Mehr zum Studierenden-Meldeverfahren finden Sie auf der nachfolgend verlinkten Webseite der GKV:

Studenten-Meldeverfahren

Eine Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen und gesonderten Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung von Studierenden sind von der GKV ¨¹ber dieses PDF-Dokument dargestellt:

Grunds?tzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs

Bei der ½ð±´ÆåÅÆaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in ?bereinstimmung mit dem f¨¹r die Humboldt-Universit?t geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere ½ð±´ÆåÅÆ dazu, zu Ihren Rechten und M?glichkeiten finden Sie unter /de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

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