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Wissenschaftsfreiheit im Spannungsfeld mit Erkenntnis und Moral

Beitrag des Philosophen Stefan Gosepath, Freie Universit?t Berlin



Das deutsche Grundgesetz schützt die Wissenschaftsfreiheit als ein spezifisches Freiheitsrecht, etwa im Unterschied zur Meinungsfreiheit. Denn die Freiheit von Forschung und Lehre ist schlechthin konstitutiv für die Wissenschaft, wenigstens für die, die ihren Titel verdient. Ohne die Freiheit von wissenschaftsfremden Einflussnahmen kann Wissenschaft ihre ureigenen Ziele, n?mlich die Ermittlung signifikanter Wahrheiten, gar nicht oder nicht gut genug realisieren. Es widerspricht den der Wissenschaft inh?renten Zielen, wenn Wissenschaft dazu instrumentalisiert wird, politische, weltanschauliche, religi?se oder sonstige beliebte Anschauungen (gar unbegründeter- oder f?lschlicherweise) widerspiegeln oder best?tigen zu müssen.

Natürlich unterliegt die Wissenschaftsfreiheit Schranken. So muss es zun?chst und zumal tats?chlich um wissenschaftliche Forschung mit dem Ziel der Wahrheitsfindung gehen. Zudem sind andere Grundrechte und Gesichtspunkte der Moral und Gerechtigkeit zu berücksichtigen. Das wirft oft die generellere Frage auf, ob es denn überhaupt richtig ist, der Moral den Vorrang vor der Wissenschaft einzur?umen. Bei den Verfahren der Wissenschaft scheint das Konsens zu sein. Der gute Zweck, also die Findung der Wahrheit, heiligt nicht alle Mittel in wissenschaftlichen Verfahren, vor allem wenn sie die moralischen Rechte anderer verletzt. Bei den Zielen ist es hingegen kontrovers, ob es überhaupt moralische Gründe geben kann, wissenschaftlich gewonnene, inhaltliche Thesen zurückzuweisen. Man kann entweder Wahrheit und Moral als vollkommen getrennt sehen. Oder als ein (schwieriges) Abw?gungsverh?ltnis zwischen zwei unterschiedlichen Werten ansehen. Plausibler ist es jedoch, die Ziele der Wissenschaften, Wahrheit und Erkenntnis, als eingebettet in ein Netz von normativen Zielen anzusehen, wie gleicher Achtung und Anerkennung der moralischen (Menschen-)Rechte aller. Wissenschaft, die das Privileg einer eigenen Freiheit in Anspruch nimmt, muss sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen, und epistemische und praktische Gründe zugleich bei der Rechtfertigung ihrer Thesen zusammendenken, ohne den Unterschied zu vernachl?ssigen. Dies kann zu Spannungen führen, wie wir sie heute vielfach erleben, z.B. bei der Debatte um Gender-Identit?ten, die im gesellschaftlichen Diskurs zwischen Wissenschaft und ?ffentlichkeit gekl?rt werden müssen.

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Website?Prof. Dr. Stefan Gosepath